Material für den Geschichtsunterricht

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  Die Machtergreifung der Nationalsozialisten
Der Nationalsozialismus als Gegenbewegung zur parlamentarisch-liberalen Demokratie und zum Kommunismus wird von den Ideen der Rassenlehre, des Sozialdarwinismus und des Antisemitismus getragen. Nach deren Vorstellung wird die arisch-nordische Rasse und in ihr das deutsche Volk in dem ständigen Kampf der Völker ums Dasein als die stärkere und bessere Rasse über die »Minderwertigen« siegen und ist zur Herrschaft über diese berufen. Sie besitzt auch das Recht, diese auszubeuten und auszurotten. Der Nationalsozialismus betont daneben das vorrangige Recht des Volkes und Staates gegenüber dem einzelnen und verlangt die völlige Unterordnung unter die »Volksgemeinschaft« und ihren »Führer«, dem der einzelne verantwortlich ist (Führerstaat). Individualismus, persönliche Freiheit, politische Freiheit und Gleichberechtigung verschiedener sozialer Gruppen ist damit mit der NS-Ideologie unvereinbar.
Die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) wird in den 20er Jahren zum Sammelbecken aller Unzufriedenen und von der Weimarer Republik Enttäuschten, die Hitlers Forderungen nach wirtschaftlicher Autarkie, Revision des Versailler Friedens, aggressive Gewinnung von Lebensraum, politische Unterordnung unter einen Führer und Rettung vor dem Bolschewismus unterstützen.
 
1933 30.1. Hitler bildet ein Präsidialkabinett mit nur zwei Nationalsozialisten als Minister. Ihm gehören daneben Vertreter der nationalen Rechten (Hugenberg, Papen) und parteilose Fachminister an.
=>Kabinett Hitler

1.2. Hitler lässt den Reichstag auflösen, nachdem Scheinverhandlungen mit dem Zentrum angeblich gescheitert sind.
4.2. Durch eine Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz des deutschen Volkes werden Versammlungs- und Pressefreiheit eingeschränkt, in Preußen wird Papen als Reichskommissar bestätigt und der preußischen Innenminister Hermann Göring (NSDAP) verwendet die SA als Hilfspolizei.
27.2. Brand des Reichstagsgebäudes in Berlin. Hitler schiebt den Kommunisten die Tat zu und sieht darin das »Fanal für einen Kommunistischen Umsturz«. In Wirklichkeit war es die Tat eines einzelnen (van der Lubbe) oder der Nationalsozialisten selbst. Hitler erlangt noch in der gleichen Nacht von Hindenburg am
28.2. die sog. Brandverordnung (Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat). Durch sie werden wichtige Grundrechte »bis auf weiteres« aufgehoben, die rechtsstaatlichen Sicherungen beseitigt und die KPD verboten. Sie bleibt bis 1945 bestehen und bildet die rechtliche Grundlage zu Vorgehen gegen alle politischen Gegner bis hin zum 20.7.1944.
5.3. Die Reichstagswahlen bringen der NSDAP 44 % der Stimmen und 288 von 647 Sitzen, der DNVP 8 % und 52 Sitze, so dass die Regierung mit 52% der Reichstagssitze verfassungsgemäß regieren könnte.
15.3. Gründung eines Ministeriums für Propaganda und Volksaufklärung unter Joseph Goebbels zur Kontrolle von Rundfunk, Presse und Kultur.
21.3. Eröffnung des Reichstags in der Garnisonskirche von Potsdam als Zeichen der Abkehr von Weimar und Beschwörung der preußischen Tradition. Hier erfolgt der antidemokratische Schulterschluss zwischen der alten Elite (Militär, Adel, Kirche) und den Nationalsozialisten
23.3. Verabschiedung des »Ermächtigungsgesetzes« (Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Staat). Es gibt der Reichsregierung das Recht, auf vier Jahre Gesetze zu erlassen, auch wenn sie gegen die Verfassung sind. Das Gesetz wird vom Reichstag nach Ausschluss der KPD und gegen die Stimmen der SPD von den übrigen Parteien angenommen. Es bildet die Grundlage für alle weiteren Maßnahmen. Mit dem Ermächtigungsgesetz beginnt die Willkürherrschaft Hitlers.
31.3. Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich. Die Länderregierungen erhalten Gesetzgebungsrecht, die Landtage werden nach dem Vorbild des Reichstags ohne Wahlen umgebildet.
7.4. Einsetzung von Reichsstatthaltern mit dem Recht, eigene Regierungen zu bilden. Die Länder werden damit zu Befehlsempfängern des Reichs. Das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums
bringt die Säuberung der Beamtenschaft von politischen Gegnern und Juden.
1. Mai. Aufhebung der Gewerkschaften. Beschlagnahme ihres Vermögens. Gründung der Deutschen Arbeitsfront (DAF) als Zwangsorganisation von Arbeitern und Unternehmern.
Juni. Verbot der SPD. Selbstauflösung der DNVP (Übernahme der Mitglieder in die NSDAP) und Rücktritt Hugenbergs als Wirtschaftsminister.
Juli. Selbstauflösung der übrigen Parteien auf Druck Hitlers. Die NSDAP wird zur Staatspartei erklärt.
Nov. Bei Neuwahlen zum Reichstag erfolgt die Wahl nach einer Einheitsliste der NSDAP.
 
1934 14.2. Aufhebung des Reichsrats.
30.6. sog. Röhm-Putsch. Unter dem Vorwand einer geplanten Erhebung der SA lässt Hitler den Stabschef der SA Ernst Röhm, SA-Führer und politische Gegner (u. a. Gregor Strasser, General von Schleicher, von Kahr) liquidieren. Hitler erklärt die ca. 100 Morde als Staatsnotstand. Die Reichswehr unter Kriegsminister von Blomberg, von den Plänen Röhms, die SA zur neuen Volksarmee zu machen,
befreit, stellt sich auf Hitlers Seite, die SS beginnt ihren Aufstieg unter dem Reichsführer Heinrich Himmler.
2.8. Tod Hindenburgs. Hitler übernimmt das Amt des Reichspräsidenten, lässt die Reichswehr auf seine Person in »unbedingtem Gehorsam« vereidigen und nennt sich »Führer des deutschen Volks«. Damit ist die Machtergreifung der Nationalsozialisten und die Machtkonzentration in den Händen Hitlers vollendet.
 
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