Material für den Geschichtsunterricht

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Die Wiedergeburt der Städte

 

Das Städtewesen, das in der Völkerwanderungszeit zum Erliegen gekommen war, blüht seit dem 11. Jahrhundert mit dem Wiederaufleben des Fernhandels neu auf. Pfalz-, Burg- oder Bischofsorte, z. T. aus römischer Zeit. erlangen neben Neugründungen wieder an Bedeutung. Wichtig für den Aufstieg einer Stadt ist ihre Lage an den Fernhandelswegen. Deshalb spielen Kaufleute. Märkte, Messen für die Stadtentwicklung eine entscheidende Rolle. Das Recht zur Gründung einer Stadt mit Markt und Befestigungsrecht besitzt ursprünglich der König, geht aber als Regal auch an die Fürsten über. Die Bürgerschaft erlangt von ihren Gründern und Stadtherrn das Selbstverwaltungsrecht, das von einem gewählten Stadtrat und Bürgermeistern wahrgenommen wird. Ursprünglich hatten nur die alteingesessenen Großkaufleute, die Patrizier, das Recht der Stadtverwaltung, im Laufe der Zeit erlangen die Handwerksmeister, zusammengefasst in Zünften, das Mitspracherecht. Nach dem Grundsatz "Stadtluft macht frei", üben die Städte eine große Anziehungskraft auf die bäuerliche abhängige Bevölkerung aus, die oft aus Landnot ihrem Grundherren davonläuft, um in der Stadt eine neue Existenzgrundlage zu finden. Die seit dem 12. Jahrhundert entstehenden Zünfte, in denen sich die Handwerksmeister nach Handwerkszweigen zusammenschließen, übernehmen Planung. Lenkung der Produktion, regeln Preise und Löhne und sorgen für die soziale Sicherung der Familien. Einige Städte, die auf dem Kronland des Königs gegründet werden oder ein Privileg des Königs erlangen, werden zu freien Reichsstädten, die dem Kaiser unmittelbar unterstehen, während andere in der Abhängigkeit der Landesherren bleiben. Eine Reihe von Städten schließen sich im Schwäbischen und im Rheinischen Städtebund zum Erhalt ihrer Selbständigkeit zu Städtebünden zusammen. In Norddeutschland gewinnt der Städtebund der Hanse politische und wirtschaftliche Macht, in Oberitalien gelingt es den Handelsstädten, in Auseinandersetzung mit dem Kaiser regelrechte Stadtstaaten zu gründen. In Deutschland gibt es Ende des Mittelalters 15 Großstädte mit über 10000 Einwohnern und insgesamt 3000 Orte mit Stadtrecht.

 
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