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Das Städtewesen, das in der
Völkerwanderungszeit zum Erliegen gekommen war, blüht seit dem 11.
Jahrhundert mit dem Wiederaufleben des Fernhandels neu auf. Pfalz-, Burg-
oder Bischofsorte, z. T. aus römischer Zeit. erlangen neben Neugründungen
wieder an Bedeutung. Wichtig für den Aufstieg einer Stadt ist ihre Lage an
den Fernhandelswegen. Deshalb spielen Kaufleute. Märkte, Messen für die
Stadtentwicklung eine entscheidende Rolle. Das Recht zur Gründung einer
Stadt mit Markt und Befestigungsrecht besitzt ursprünglich der König, geht
aber als Regal auch an die Fürsten über. Die Bürgerschaft erlangt von ihren
Gründern und Stadtherrn das Selbstverwaltungsrecht, das von einem gewählten
Stadtrat und Bürgermeistern wahrgenommen wird. Ursprünglich hatten nur die
alteingesessenen Großkaufleute, die Patrizier, das Recht der
Stadtverwaltung, im Laufe der Zeit erlangen die Handwerksmeister,
zusammengefasst in Zünften, das Mitspracherecht. Nach dem Grundsatz
"Stadtluft macht frei", üben die Städte eine große Anziehungskraft auf die
bäuerliche abhängige Bevölkerung aus, die oft aus Landnot ihrem Grundherren
davonläuft, um in der Stadt eine neue Existenzgrundlage zu finden. Die seit
dem 12. Jahrhundert entstehenden Zünfte, in denen sich die Handwerksmeister
nach Handwerkszweigen zusammenschließen, übernehmen Planung. Lenkung der
Produktion, regeln Preise und Löhne und sorgen für die soziale Sicherung der
Familien. Einige Städte, die auf dem Kronland des Königs gegründet werden
oder ein Privileg des Königs erlangen, werden zu freien Reichsstädten, die
dem Kaiser unmittelbar unterstehen, während andere in der Abhängigkeit der
Landesherren bleiben. Eine Reihe von Städten schließen sich im Schwäbischen
und im Rheinischen Städtebund zum Erhalt ihrer Selbständigkeit zu
Städtebünden zusammen. In Norddeutschland gewinnt der Städtebund der Hanse
politische und wirtschaftliche Macht, in Oberitalien gelingt es den
Handelsstädten, in Auseinandersetzung mit dem Kaiser regelrechte
Stadtstaaten zu gründen. In Deutschland gibt es Ende des Mittelalters 15
Großstädte mit über 10000 Einwohnern und insgesamt 3000 Orte mit Stadtrecht. |
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