Material für den Geschichtsunterricht am Städtischen Louise-Schroeder-Gymnasium in München

fruehgeschichichte Hochkulturen Antike Mittelalter Entdeckungen 1517-1648 1648-1789 1789-1849 1815-1890 Imperialismus 1. Weltkrieg 1918-1939 2. Weltkrieg Kalter Krieg nach 1990
Unterrichtsmaterial Impressum Unterrichtseinheiten Sitemap LSG

Deutschland 1918 bis 1922  

 

 Endphase des ersten Weltkriegs 1918; an der Westfront:

Nach dem Beitritt der USA (1917) zum Weltkrieg zwischen den Mittelmächten (Deutsches Reich, Österreich-Ungarn, Bulgarien, Osmanisches Reich) und den Alliierten (Großbritannien, Frankreich, Nordafrika, Russland, Serbien, Italien, Griechenland, Rumänien) musste zwar im März 1918 Russland in Brest-Litowsk mit den Mittelmächten einen Sonderfrieden schließen, wie später auch Rumänien. Estland  blieben unter deutscher Besetzung. Aus dem "Zweifrontenkrieg" wurde dadurch ein Westfront-Krieg, in dem sich die Mittelmächte aus der Konzentration der Kräfte im Westen Erfolg erhofften.

Die Alliierten nahmen jedoch den Frieden von Brest-Litowsk als einen Anlass, das Deutsche Reich endgültig bis zur Kapitulation zu bekämpfen (Großoffensive am 08. August 1918).

Der "schwarze Tag" 08. August 1918: 

Nach dem 8. August 1918, dem "Schwarzen Tag" des deutschen Heeres, der Auflösung der k. u. k .-Armee im Sommer 1918, dem Zusammenbruch der bulgarisch/mazedonischen Front im September 1918 (der Weg zum rumänischen Erdöl war damit frei), dem Ansuchen Österreich-Ungarns und Bulgariens an die Alliierten um Waffenstillstand, und nach Ausbleiben einer Unterstützung durch das Osmanische Reich zeichnete sich ab, dass der Weltkrieg für die Mittelmächte nicht mehr zu gewinnen war 

Am 04. Oktober 1918 bat Deutschland auf der Grundlage der 14 Punkte des
amerikanischen Präsidenten Wilson in dessen Kongressbotschaft vom 04. Januar 1918 um Waffenstillstand (Vereinbarung von Deutschland unterzeichnet am 11. November 1918 in Compiegene).

 

Wilsons 14 Punkte:

Diese 14 Punkte umfassten unter anderem: Öffentlichkeit der Friedensverhandlungen, Freiheit der Meere, Gleichheit der Handelsbeziehungen unter den Nationen, Abrüstung aller auf ein Mindestmaß, Neuregelung von Kolonialfragen, die Räumung Russlands, Belgiens, Frankreichs, Rumäniens, Serbiens, Montenegros, Abtretung von Elsass-Lothringen, neue Grenzen in Italien, Autonomie in Österreich-Ungarn, die Unabhängigkeit Polens, die Autonomie im Osmanischen Reich und die Errichtung eines Völkerbundes. Im Gegensatz zu den Absichten von Clemenceau (FR) und Lloyd George (GB), Deutschland in einen Vernichtungskrieg zu zwingen, erschien die Kapitulation auf der Basis der 14 Punkte als das kleinere
Übel.

Untergang des Wilhelminischen Kaiserreiches 9. November 1918:

Der Erlass, mit dem Reichskanzler Prinz Max von Baden die Abdankung des letzten Hohenzollern Kaisers Wilhelm II. (ging ins Exil nach Holland) bekannt gab, der Aufruf des neuen Reichskanzlers Ebert zu Ruhe und Ordnung, sowie die Ablösung der Monarchie durch eine Republik machten den Weg zum Waffenstillstand frei.

Die diktierten Friedensbestimmungen:

Am 07.05.1918 wurden die zunächst geheim vom "Rat der Zehn" (je zwei Vertreter der fünf Großmächte GB, USA, IT, FR, JP) und dann vom "Rat der Vier" (Wilson, Lloyd George, Clemenceau, Orlando) festgelegten Friedensbestimmungen der deutschen Vertretung (Graf Bruckdorf-Ratzau) erstmals vorgelegt. Obwohl diese Bestimmungen deutlich von Wilsons 14 Punkten abwichen, mussten sie letztendlich mit nur vernachlässigbaren Abstrichen akzeptiert werden, unter anderem weil die Rohstoffversorgung im geschwächten Deutschland durch die aufrechterhaltene Seeblockade rasches Handeln erzwang.

Versailler Vertrag:

Am 28. Juni 1919 wurde der Versailler Vertrag unterzeichnet.

Auswirkungen des Versailler Vertrags:

Besonders das Kriegsschuld-Anerkenntnis Deutschlands (Art. 231 des Friedensvertrags) führte zu in irrwitziger Höhe festgesetzten Reparations-Verpflichtungen in Höhe von 269 Milliarden Goldmark (Geld-, Sach- oder Arbeitsleistungen zur Behebung von Kriegsschäden und als Ausgleich von Kriegskosten), zum schmerzhaften Verlust von Rohstoffquellen, z.B. aus den früheren Kolonien, und verlangte erhebliche territoriale Umstrukturierungen. Die Einhaltung der Bestimmungen musste zur fast zwanghaften Zahlungsunfähigkeit Deutschlands führen.

Außenpolitische Aktivitäten (Vertrag von Rapallo 16. April 1922):

Der intensive und lange Weltkrieg, das Diktat der Friedensbestimmungen, und die Haltung der Siegermächte ließen der Weimarer Republik zwischen 1918 und 1922 praktisch keinen außenpolitischen Spielraum mehr. Deutschland war zunächst nicht einmal Mitglied des von Wilson ins Leben gerufenen Völkerbundes (erst ab 1926). Bis als erste nennenswerte außenpolitische Bewegung 1922 mit der Sowjet Union durch Außenminister Rathenau der Vertrag von Rapallo (16. April 1922) zustande gebracht wurde, bestand die Außenpolitik der Weimarer Republik im Wesentlichen nur in der Erfüllung der Bedingungen des Versailler Vertrags mit territorialen Umstrukturierungen.

Wichtige Umstrukturierungen:

a)      Elsass-Lothringen und die Saar-Kohlegruben wurden an Frankreich abgetreten bzw. abgegeben, 

b)      Posen und Westpreußen und Oberschlesien wurden an Polen abgetreten,

c)      das Saarland wurde der Verwaltung des Völkerbundes unterstellt,

d)      das Rheinland wurde entmilitarisiert; das linke Rheinufer wurde von den Alliierten besetzt,

e)      die großen Flüsse Deutschlands und der Kieler Kanal wurden internationalisiert,

f)        Eupen und Malmedy wurden an Belgien zurückgegeben.

Auswirkung der Umstrukturierungen:

Die territorialen Änderungen bedeuteten mit der Unterstellung der früher erworbenen, deutschen Kolonien in Ost- und Westafrika, in der Südsee, und in Asien (rund 3 Mio. Quadratkilometer/13,6 Mio. Einwohner) u.a. unter Mandatverwaltungen nicht nur den Wegfall lebenswichtiger weltweiter Rohstoffquellen, sondern auch den Verlust von ca. 3/4 der Erzförderung, ca. 1/3 der Kohleförderung und ca. 1/6 der Getreideernten im Inland. Diese Verluste waren in Deutschland auf absehbare Zeit nicht zu kompensieren.

Sich ankündigende Weltwirtschaftskrise:

Obwohl sich schon 1919 unter den Siegermächten die Auffassung verbreitete, der Versailler Vertrag widerspräche den Grundsätzen des geltenden Völkerrechtes und der Programmatik Wilsons, gab es zunächst bis 1922 keine spürbaren Erleichterungen für die Weimarer Republik. Frankreich verfolgte nachdrücklich die Absicht, aus der Weimarer Republik keinesfalls eine Konkurrenzmacht in Europa entstehen zu lassen. Schon 1922 deutete sich an, dass der Weltkrieg, der gewaltsame Sturz Deutschlands von einer Weltmacht in eine von zumindest einigen Siegermächten gewollte Tiefe und die aufgebürdeten Lasten, insbesondere die Reparationszahlungen, eine Weltwirtschaftskrise zu bewirken drohten, die sich dann auch nicht mehr abwenden ließ.

 Gustav Stresemann:(1878-1929)

Stresemann war maßgeblich an der Milderung des Locarnovertrages für Deutschland beteiligt. Seine Anstrengungen hatten jedoch wenig Erfolg. Auf französischer Seite war es Aristide Briand der an vielen Verhandlungen zum Locarnovertrag teilnahm.

 

 

Quellen:

Der große Brockhaus, 16 Auflage, 1957,

Internet, (hdg, inter-nationes.......)  

Wege durch die Geschichte,

bsv-Geschichte 4,

Geschichte und Gegenwart 3,

Info zur politischen Bildung 1992/109/110 "Die Weimarer Republik"

 
Impressum Startseite Sitemap nach oben Copyright  Neubig-Scherf