Nach
dem "Hessischen Landboten", seinen Verfassern, Druckern und
Verbreitern wird im Namen der Bundes-Centralbehörde in allen Ländern
des Deutschen Bundes gesucht
Auszug
aus [ ] dem Protokolle
des
Ministeriums des Innern.
Kassel,
am 15ten October 1834
Nr.
9616, Das Ministerium des Aeußeren communizirt zur geeigneten Verfügung
Auszug des Berichts des Kurfürstlichen Bundestags-Gesandten, den in der
36ten diesjährigen Bundestag-Sitzung verlesenen Berichts der
Bundes-Centralbehörde über den Studenten von Minigerode und die bei
demselben gefundene Flugschrift, betitelt: "Hessischer Landbote, 1.
Botschaft, Darmstadt im Juli 1834" betreffend.
Beschluß: Sämmtlichen
Polizei-Directionen wird Abschrift dieser Mittheilung mit der Auflage
zugefertigt, selbst und durch die Kreisräthe auf die darin angeführte
Flugschrift die strengste Aufmerksamkeit zu verwenden, sie, wo sie sich
findet, in Beschlag zu nehmen, dem Verfasser und Drucker sowie etwaigen
Verbreitern nachzuforschen und über die erfolgten Ermittelungen alsbald
anher zu berichten.
2,
Nachricht hiervon den Regierungen. Hassenpflug
An
die
Regierung in Marburg
aus: StAM 19 h Nr. 868; (http://www.digitales-archiv.net)
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