Verhältniswahlrecht

 

 
Die Wahlen zur Nationalversammlung vom 19. Januar 1919 wurden erstmals in der deutschen Geschichte nach dem Verhältniswahlrecht abgehalten (Forderung aller demokratischen Parteien während des Kaiserreichs). Die Verhältniswahl garantiert eine Repräsentation der Parteien im Parlament als Spiegelbild ihres Stimmenanteils bei der Wahl. Das Verhältniswahlrecht beinhaltet ein Listenwahlverfahren: Jede Partei erhält ihre Mandate im Verhältnis zur Stimmenzahl, dabei werden die Listenkandidaten in der Reihenfolge ihrer Rangplätze ausgewählt. Nach der Weimarer Verfassung entfiel auf 60 000 Stimmen ein Parlamentssitz.
Der Nachteil dieses Systems besteht darin, dass es ohne 2%-5%-Sperrklauseln viele Splitterparteien, die mehr oder weniger knapp über der Mindeststimmenzahl liegen, ins Parlament einziehen können und Koalitionsbildung und Mehrheitsfindung schwieriger werden (Bis zu 30 Parteien im Reichstag).
Für die Wahlen zur Nationalversammlung wurde die Kandidatenaufstellung in den einzelnen Wahlkreisen nicht mehr von lokalen Parteiorganisationen vorgenommen, sondern von den Parteizentralen in Listenform in den 36 Großkreisen der Weimarer Republik festgelegt. Dieses Verfahren räumte den Parteivorständen auf Landes- und Reichsebene bedeutendes Gewicht ein und führte zu einer starken Zentralisierung der Politik.