Die Demokratie

In Athen, der Stadt der Göttin Athene, erhielten die adeligen Bewohner (Eupatriden) der benachbarten attischen Städte die vollen Bürgerrechte. Vom Adel selbst wurde das vererbbare Königtum abgeschafft, dafür wurde jährlich ein Archon, d.h. der höchste Beamte im Staat von den Eupatriden gestellt. Mit der Gesetzgebung durch Drakon wurde 621 v. Chr. erstmals ein Gesetzesbuch vorgestellt, das die willkürliche Rechtsprechung und die Vollmachten des Adels einschränkte. Diese Gesetze waren sehr hart (=drakonisch), aber sie waren aufgeschrieben und jeder konnte sich darauf verlassen. Damit entsteht in Athen eine Verlässlichkeit der Justiz. Eine Generation später (594 v. Chr.) unternahm Solon eine umfangreiche Reform der politischen Verfassung Athens. Alle adligen Privilegien wurden beseitigt und die grundbesitzlosen Schichten in die Herrschaft mit eingebunden. Ausschlaggebend wurde nun anstelle des Standes durch Geburt das Vermögen. Gemäß ihrem Einkommen waren die Bürger in vier Klassen eingeteilt: Die Pentakosiomedimnen, die Ritter, die Zeugiten und die Theten. Die Pentakosiomedimnen hatten als reichste Klasse zwar größere Rechte, dafür aber auch mehr Pflichten. Nur sie konnten die Archonten stellen, mussten aber gleichzeitig für die sehr kostspieligen Kultfeiern aufkommen.