Die Folgen des Scheiterns der Revolution von 1848/49

   

Die Folgen im Bürgertum 

Nachdem die Revolution gescheitert war, breitete sich eine zunehmende Desillusionierung und Enttäuschung in den bürgerlichen Schichten aus. Diese äußerte sich in einem Abwenden der Bürger vom politischen Geschehen und einer Verlagerung der Interessen in Bereiche der Wirtschaft, der Kultur und des Privatlebens. („Ruhe ist 1. Bürgerpflicht" und „Politik ist Fürstensache"). Das politische Bewusstsein der Bürger ging verloren, genauso wie der Glaube an die revolutionären Ideale und an die Kraft des Volkes. Durch diese Haltung wurde ein Obrigkeitsstaat begünstigt. Der bürgerliche Rückzug aus der Politik in Kultur und Wirtschaft war z.B. in der Literatur in Form des absolut unpolitischen Biedermeier-Stils zu erkennen, der von einem wirtschaftlichen Aufschwung begleitet wurde. 

Die Folgen für die politische Opposition. 

Nach der Revolution fügten sich die nationalen Teile der Opposition dem Obrigkeitsdenken und setzten ihre Hoffnung auf den preußischen König, der ja bereit gewesen wäre, deutscher Kaiser zu werden, wäre die Krone nicht aus bürgerlicher Hand gekommen.

Damit standen das linke Zentrum und die Demokraten alleine als unterdrückte Opposition gegen die Fürsten. Die Folge daraus war, dass sich die liberale und die nationale Bewegung auseinaderentwickelte. (Aus diesem Grund gibt es in Deutschland keine linken Nationalisten).

Nach dem Sieg bei Rastatt flohen viele der demokratisch Denkenden ins Exil in die USA. (U.a. Schurz, der unter A. Lincoln in den USA den Schwarzen zu Bürgerrechten verhalf). 

Das revolutionäre Gedankengut

Obwohl sich das Scheitern der Revolution als Sieg für die reaktionären Kräfte werten lässt, verschwand das revolutionäre Gedankengut nicht wieder. Der einmal aufgekommene Einheitsgedanke blieb erhalten, genauso wie die Forderungen nach einem Rechts- und Verfassungsstaat nicht mehr ganz verstummten.

Die stärkste Auswirkung (bis heute) hatte die Paulskirchenverfassung von 1848. Sowohl die Verfassung von 1918 als auch die von 1949 basieren in wesentlichen Teilen auf dem nie zum Gesetz gewordenen Verfassungsdokument von 1848. Außerdem bestand der preußisch-/ österreichische Dualismus weiterhin. Ein gemeinsames Deutschland gab es nicht.