Abschnitt
(Grundsätze)
ARTIKEL
1.
Zur
Befreiung unseres Volkes von Nationalsozialismus und Militarismus
und zur Sicherheit dauernder Grundlagen eines deutschen
demokratischen Staatslebens im Frieden mit der Welt werden alle, die
die nationalsozialistische Gewaltherrschaft aktiv unterstützt oder
sich durch Verstöße gegen die Grundsätze der Gerechtigkeit und
Menschlichkeit oder durch eigensüchtige Ausnutzung der dadurch
geschaffenen Zustände verantwortlich gemacht haben, von der Einflußnahme
auf das öffentliche, wirtschaftliche und kulturelle Leben
ausgeschlossen und zur Wiedergutmachung verpflichtet.
Wer
verantwortlich ist, wird zur Rechenschaft gezogen. Zugleich wird
jedem Gelegenheit zur Rechtfertigung gegeben.
ARTIKEL
2.
Die
Beurteilung des Einzelnen erfolgt in gerechter Abwägung der
individuellen Verantwortlichkeit und der tatsächlichen
Gesamthaltung; danach wird in wohlerwogener Abstufung das Maß der Sühneleistung
und der Ausschaltung aus der Teilnahme am öffentlichen,
wirtschaftlichen und kulturellen Leben des Volkes bestimmt mit dem
Ziel, den Einfluß nationalsozialistischer und militaristischer
Haltung und Ideen auf die Dauer zu beseitigen.
Äußere
Merkmale wie die Zugehörigkeit zur NSDAP, einer ihrer Gliederungen
oder einer sonstigen Organisation sind nach diesem Gesetz für sich
allein nicht entscheidend für den Grad der Verantwortlichkeit. Sie
können zwar wichtige Beweise für die Gesamthaltung sein, können
aber durch Gegenbeweise ganz oder teilweise entkräftet werden.
Umgekehrt ist die Nichtzugehörigkeit für sich alleine nicht
entscheidend für den Ausschluß der Verantwortlichkeit.
ARTIKEL
3. (Meldeverfahren)
Zur
Aussonderung aller Verantwortlichkeiten und zur Durchführung des
Gesetzes wird ein Meldeverfahren eingerichtet.
Jeder
Deutsche über 18 Jahre hat einen Meldebogen auszufüllen und
einzureichen.
Die
näheren Bestimmungen trifft der Minister für politische Befreiung.
ARTIKEL
4. (Gruppe der Verantwortlichen)
Zur
gerechten Beurteilung der Verantwortlichkeit und zur Heranziehung zu
Sühnemaßnahmen werden folgende Gruppen gebildet:
1.
HAUPTSCHULDIGE
2.
BELASTETE (Aktivisten, Militaristen, Nutznießer)
3.
MINDERBELASTETE (Bewährungsgruppe)
4.
MITLÄUFER
5.
ENTLASTETE
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