Das monarchische Prinzip
   

Grundidee von Montesquieu, die auf der Vernunft des einzelnen Individuums basiert. Da die Menschen aber gleichzeitig rational denken, schließen die Bürger einen Vertrag mit einem von ihnen bestimmten Vertreter einer Dynastie. In diesem System herrscht eine Gewaltenteilung zwischen dem Volk, das die Gesetze gibt und dem Monarchen, der die Exekutive und Jurisdiktion vertritt. Der Monarch regiert aber uneingeschränkt in seinen Bereichen nach bestehenden Gesetzen. Das monarchische Prinzip vertritt die alleinigen Rechte des Fürsten, vom Absolutismus unterscheidet sich dieses Prinzip nur durch die Existenz einer Verfassung und Gesetzen, denen der Fürst auch unterworfen ist. Der Fürst bleibt aber in der bestehenden Verfassung der Souverän, d.h. er hat die Macht in den Händen. Die Exekutive kann nicht kontrolliert werden!

Der Gedanke einer sog. Konstitutionellen Monarchie (=Monarchie mit einer Verfassung) lässt sich bis auf die Antike zurückführen und stellt eine der Grundlagen des Liberalismus dar.

Versuch der Einführung des monarchischen Prinzips:

1871 schließlich wird König Wilhelm III von Preußen (auf Wunsch des Volkes) nach dem Willen der Fürsten „Kaiser der Deutschen". Das Monarchische Prinzip, die Herrschaft des Fürsten über die Untertanen wird gewahrt. Das Deutsche Reich ist keine Demokratie.


Der Fürst (hier Max Emanuel von Bayern) dirigiert seine Welt - alle sind seine Untertanen