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Der Reichspräsident regiert mit dem -
von ihm ernennten - Reichskanzler, indem beide zusammen Notverordnungen
mit Gesetzeskraft erlassen. Sollte der Reichstag von seinem Vetorecht
gegen eine Notverordnung Gebrauch machen, wird er vom Reichspräsidenten
aufgelöst. Nach sechs Wochen ohne Parlament sind dann Neuwahlen und ein
neuer Reichstag tritt zusammen. Auch er könnte wieder Einspruch erheben.
Ab den Neuwahlen 1930 toleriert der Reichstag die Regierung Brüning, um
Neuwahlen mit einem weiteren Anstieg der Rechts- und Linksextremisten zu
vermeiden. Der Reichstag spielt eine untergeordnete Rolle. Brüning
(Reichskanzler) und Hindenburg (Reichspräsident) regieren alleine
autoritär ohne Parlament. Man spricht von einer Präsidialregierung.
Manche Autoren nennen diese Zeit eine Präsidialdiktatur auf
Verfassungsbasis, da in der Praxis eine Diktatur des RP+RK bestand.
Diese war aber nach der Verfassung legal.
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Paul von
Hindenburg |
Gustav Brüning |
Wahlergebnis 1930
alle Demokraten zusammen haben keine Mehrheit
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