Präsidialregierung - Präsidialdiktatur

  Der Reichspräsident regiert mit dem - von ihm ernennten - Reichskanzler, indem beide zusammen Notverordnungen mit Gesetzeskraft erlassen. Sollte der Reichstag von seinem Vetorecht gegen eine Notverordnung Gebrauch machen, wird er vom Reichspräsidenten aufgelöst. Nach sechs Wochen ohne Parlament sind dann Neuwahlen und ein neuer Reichstag tritt zusammen. Auch er könnte wieder Einspruch erheben. Ab den Neuwahlen 1930 toleriert der Reichstag die Regierung Brüning, um Neuwahlen mit einem weiteren Anstieg der Rechts- und Linksextremisten zu vermeiden. Der Reichstag spielt eine untergeordnete Rolle. Brüning (Reichskanzler) und Hindenburg (Reichspräsident) regieren alleine autoritär ohne Parlament. Man spricht von einer Präsidialregierung. Manche Autoren nennen diese Zeit eine Präsidialdiktatur auf Verfassungsbasis, da in der Praxis eine Diktatur des RP+RK bestand.  Diese war aber nach der Verfassung legal.
Paul von Hindenburg   

Gustav Brüning

 

Wahlergebnis 1930
alle Demokraten zusammen haben keine Mehrheit