Verfassung 1848/49
 

Die Abgeordneten ziehen in die Paulskirche ein

 

Das Reich

- starker Gesamtstaat mit weitgehender Wahrung der Einzelstaatlichkeit, Die Fürsten der Länder bleiben Souveräne

- Reichsgebiet: bisheriger Deutscher Bund und preußische Ostgebiete (Österreich staatsrechtlich getrennt) weitgehend kleindeutsche Lösung!

- einheitlicher Wirtschaftsraum

- Einnahmen durch  Zölle  und Reichssteuern 

 

Das Reichsoberhaupt

- „Kaiser der Deutschen" durch Erbkaisertum (nur der erste Kaiser vom Parlament gewählt)

- völkerrechtliche Vertretung des deutschen Reiches und der einzelnen deutschen Staaten (reservatsrechte Bayerns)

- Außen- und Militärpolitik:

- militärischer Oberbefehl

- Entscheidung: Krieg oder Friede

- suspensives (aufschiebendes) Vetorecht

- alle Exekutivrechte (in Gemeinschaft mit RK)

- Gesetzgebung für Zölle ,Binnenwirtschaft ,Post- und Münzwesen

- Recht , RT aufzulösen und einberufen

- parlamentarische Kontrolle durch Reichsregierung (Minister) ?

 

Der Reichstag

- Zwei Kammern:

- Staatenhaus (Wahl durch 50% Regierung , 50% Volksvertretung)

- Volkshaus

Budgetrecht für Reichshaushalt

- Gesetzinitiative; jedoch ist dazu eine Stimmenmehrheit in beiden Häusern notwendig

Die Linken vertreten ein allgemeines ,gleiches ,direktes und geheimes Wahlrecht

Die Rechten vertreten ein eingeschränktes Wahlrecht

 

Das Reichsgericht

- unabsetzbare ,unabhängige Richter (vom Kaiser ernannt)

- selbstständige Gerichte

- Beschränkung auf Fragen der Reichsverfassung / Hoch - und Landesverrat

 

Die Grundrechte des deutschen Volkes

- stehen über den Verfassungen der Einzelstaaten

- entsprechen wesentlichen liberalen Forderungen

- keine Ständeunterschied

- keine Adelsprivilegien

- Gleichheit vor dem Gesetz:

= gleicher Zugang zu öffentlichen Ämtern

= gleiche Wehrpflicht

- Freiheitsrechte

- Unverletzlichkeit des Eigentums

 

Die Bedeutung und Bewertung der Verfassung

Versuch Kompromisse zu schließen:

Zwischen einer starken Reichsgewalt und stark gebliebenen Bundesstaaten (Föderalismus)

Zwischen einer starken Position des Kaisers ,durch seine monarchische Tradition,

und der starken Stellung des RT ,durch politischen Gestaltungswillen des Bürgertums

Grundrechte gehören bereits zum modernen Staatswesen ( s. Grundsätze )

Fortschrittliches Wahlrecht – demokratisches System für die Zukunft in Sicht