Der Hitlerputsch

Am 8./9. November 1923 störte Hitler eine Versammlung von Generalkommissar von Kahr und dessen Parteianhängern im Münchner Bürgerbräukeller. Um sich Ruhe zu verschaffen schießt er mit einer Pistole in die Saaldecke. Er erklärt die bayrische und die Reichsregierung für abgesetzt. Hitler versucht die überrumpelten Kahr und General von Lossow im Nebenzimmer  zum Putsch gegen Berlin zu überreden. Lossow und Kahr sind von der politischen Einstellung nicht weit von Hitler entfernt! General Erich v. Ludendorff, von Hitler geholt, stellt sich "kraft eigenen Rechts der deutschen Nationalregierung zu Verfügung". (Quelle: Chronik des 20. Jahrhunderts; Braunschweig 1987) Von Kahr, Lossow und Seisser (Chef der Landespolizei), sagen ebenfalls ihre Beteiligung zu. Doch nach Verlassen des Bürgerbräukellers, ergreifen sie Gegenmaßnahmen und am nächsten Morgen hängt neben Hitlers Proklamation ein Appell von Kahrs, der die "abgepressten Erklärungen" (Quelle: Chronik des 20. Jahrhunderts; Braunschweig 1987) der letzten Nacht widerruft.

 Damit ist der Putsch gescheitert. Um die Situation noch zu ihren Gunsten zu wenden, organisieren Hitler und Ludendorff am 9. November einen Demonstrationszug durch die Innenstadt, beginnend am Max-Josephs-Platz. Auf Höhe der Feldherrnhalle treibt die Polizei die Demonstranten auseinander. Ludendorff wird verhaftet, Hitler flieht, wird aber zwei Tage später im bayrischen Uffing gefasst.

Die "Nationale Revolution" endet mit Verwundeten und 16 Toten. Die bei der Aktion umgekommenen Nationalsozialisten wurden später zu "Märtyrern einer echten Volkserhebung" (Quelle: Wege durch die Geschichte 4, Berlin, 1994) erklärt.

Der Prozess gegen Hitler:
Am 26. Februar 1924 haben sich die Initiatoren des Putsches vor dem Münchener Gerichtshof zu verantworten. Hitler nutzt den Prozess aus, und verbreitet seine politischen  Anschauungen, was Richter und Öffentlichkeit gleichermaßen beeindruckt. 
(die Angeklagten)                                                             
Die Putschisten erhalten alle sehr milde Strafen. Ludendorff wird freigesprochen, Hitler zu einer 5 Jährigen Festhaftung verurteilt, von denen er 9 Monate in Landsberg absitzt. Er befindet sich in "Ehrenhaft" (Quelle: Wege durch die Geschichte 4, Berlin 1994), da das Gericht befindet, dass "auf einen Mann, der so deutsch denkt und fühlt wie Hitler" (Quelle: Wege durch die Geschichte 4, Berlin 1994) , das Republikschutzgesetz von 1922 keine Anwendung finden kann. Während dieser Luxushaft, legt Hitler seine Ideologie in dem Buch "Mein Kampf" ausführlich da. Der Prozess und das Urteil zeigt das Versagen einer rechtsgerichteten Justiz, die half Demokraten zu liquidieren und rechte Verbrecher schonte!


Literatur: Wege durch die Geschichte 4; Berlin 1994
               Chronik des 20. Jht.; Braunschweig 1987  

Constanze Bornemann, 9d    

von Kahr

von Seeckt

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