Präsidialregierung oder Präsidialdiktatur

Verwendete Literatur

Während sich die bisherige Regierung auf eine Mehrheit im Reichstag stützte versuchten von 1930 bis 1933 Präsidialregierungen mit Hilfe der vom Reichspräsidenten erlassenen Notverordnungen zu regieren. Allerdings erlangten sie keine Autorität und tatsächliche Regierungsgewalt. Sie wurden 1933 von der nationalsozialistischen Herrschaft abgelöst.  

Brünings Präsidialkabinett:

Der damalige Reichskanzler Heinrich Brüning bildete 1930 ein Kabinett, das sich nicht mehr auf Koalitionsmehrheiten und damit auf eine vom Parlament getragene Regierung stützte, sondern lediglich vom Vertrauen des Reichspräsidenten Hindenburg abhängig war. Dies richtete sich zwar gegen die Prinzipien der parlamentarischen Demokratie, den Vorstellungen von Brüning und Hindenburg zufolge sollten politische Entscheidungen auch getroffen werden, wenn der Reichstag nicht mehr in der Lage war die Politik von Reichskanzler und Reichspräsidenten zu tragen. Also wurde Brüning von Hindenburg bevollmächtigt, den Reichstag aufzulösen, wenn sich für die Gesetzgebungsvorgaben seiner Regierung keine Mehrheiten finden würden, und mit Hilfe von Notverordnungen zu regieren. Außerdem gründete er ein Präsidialkabinett, dem meist parteilose Fachleute als Minister angehörten. Dieses Kabinett verstand sich als letztes Mittel, konservative Vorstellungen gegen rechts- und linksradikale Parteien und gegen die SPD durchzusetzen. Mit den Reichstagswahlen 1930, in denen radikale Parteien wie NSDAP (Nationalsozialistische deutsche Arbeiterpartei) und KPD (Kommunistische Partei Deutschlands) erhebliche Gewinne hatten, konnte Brüning nur noch mit Notverordnungen regieren, was allerdings von der Mehrheit des Reichstags geduldet werden musste, da der Reichstags zu diesem Zeitpunkt wieder wenige politische Rechte hatte, wie z.B. das Recht zum Aufheben der Notverordnungen. Trotz außenpolitischer Erfolge Brünings und Verbesserungen auf dem Arbeitsmarkt entzog ihm Hindenburg nach dessen Wiederwahl 1932 das Vertrauen. Brüning trat am 30. Mai 1932 zurück.   

Papens Präsidialkabinett:

Brünings Nachfolger als Reichspräsident war Franz von Papen, der schon anfangs mehrere Parteien gegen sich hatte. Dieser gründete wiederum ein Präsidialkabinett, das nach den Vorstellungen Hindenburgs, eine Rechtsregierungen führen sollte, die die nationalen Kräfte an sich band, ohne die Nationalsozialisten an der Regierung zu beteiligen. Er erlaubte die Wehrverbände (SS und NS) der NSDAP, die in der Zwischenzeit deutliche Stimmzuwächse verzeichnen konnten, um Unterstützung der Reichswehr und informelle Zusammenarbeit mit der NSDAP zu erlangen. Dieser Versuch sein Amt zu stützen scheiterte. Nach dem missglückten Versuch des Staatsstreichs musste Papen zurücktreten.    

Schleichers Präsidialkabinett:

Der neueingesetzte Reichskanzler Kurt von Schleicher berief ebenfalls ein Präsidialkabinett ein. Er scheiterte bereits nach einigen Wochen, indem er vergeblich versuchte bei Hitler trotz einer vorübergehenden Parteikrise der NSDAP Unterstützung zu finden oder die Partei zu spalten. Er verlor außerdem die Unterstützung der Gewerkschaften, woraufhin er Reichspräsident Hindenburg nach Vollmachten ersuchte, die auf eine Errichtung einer Militärdiktatur hinausgelaufen wären. Doch Hindenburg schreckte zurück und setzte Schleicher ab. 

 

Christoph Prechtl

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