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Nach dem 1. Weltkrieg wurde dem Deutschen Reich die
allgemeine Verpflichtung zu Reparationsfragen an die alliierten und assoziierten
Mächte auferlegt. Ihre Höhe wurde auf den Konferenzen in Boulogne-sur-Mer und Spa sowie in Paris (1921) durch die Reparationskommission
bestimmt. Die deutschen Reparationszahlungen sollten 226 Milliarden
Goldmark betragen, zahlbar in 42 Jahresraten von 2-6 Milliarden. Dieser Betrag
wurde so hoch festgesetzt, da in den Augen der Alliierten, Deutschland
der Hauptverantwortliche der hohen Kriegsschäden war. Vorab sollte
Deutschland 20 Milliarden Goldmark in Geld - und Sachwerten zahlen. Nach
dem im Juli von den Alliierten beschlossenen
"Verteilerschlüssel" sollte Frankreich 52%, England 22%,
Italien 10%, Amerika 8% und Belgien 8% der Zahlung erhalten. Deutschland
protestierte über den hohen Betrag der Zahlungen, was nicht ohne
Wirkung blieb: die Reparationskommission reduzierte den
geforderten Gesamtbetrag auf 132. Jährlich sollte Deutschland 2
Millionen Goldmark, sowie 26% des Wertes seiner Exporte abgeben.
Deutschlands Wiederaufbau- und Außenminister (Walther Rathenau) hoffte
die Unerfüllbarkeit der Reparationsforderungen zu beweisen. Erst mit
der Währungsreform (1923) und der Inflation wurden die Vorraussetzungen für neue Verhandlungen geschaffen. Nach dem, durch die Reparationsleistungen mitverursachten Zusammenbruch
der deutschen Währung, versuchten Dawesplan (und Youngplan) die
Reparationszahlungen der deutschen Zahlungsfähigkeit anzupassen.
Die Entwicklung der alliierten
Reparationsforderungen:
Jahr |
Konferenz |
Gesamthöhe in Goldmark |
Anzahl der Jahresraten |
1919 |
Versailles |
nicht festgelegt |
30 |
1920 |
Boulogne |
269 Mrd. |
42 |
1921 |
Paris (Jan.)
London (Apr.) |
226 Mrd.
132.Mrd |
42
66 |
1924 |
Paris (Dawes-Plan) |
nicht festgelegt Jahresraten von 1-2,5 Mrd. |
nicht festgelegt |
1929 |
Den Haag (Young-Plan) |
112 Mrd. |
59 |
1932 |
Lausanne (Schuldenmoratorium) |
3 Mrd. |
1 |
von Janina Haas
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Inflation
Dawesplan
Reparationen
Young-Plan
Dawes
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