Die Reparationsfrage 1918 bis 1932

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Nach dem 1. Weltkrieg wurde dem Deutschen Reich die allgemeine Verpflichtung zu Reparationsfragen an die alliierten und assoziierten Mächte auferlegt. Ihre Höhe wurde auf den Konferenzen in Boulogne-sur-Mer und Spa sowie in Paris (1921) durch die Reparationskommission bestimmt. Die deutschen Reparationszahlungen sollten  226 Milliarden Goldmark betragen, zahlbar in 42 Jahresraten von 2-6 Milliarden. Dieser Betrag wurde so hoch festgesetzt, da in den Augen der Alliierten, Deutschland der Hauptverantwortliche der hohen Kriegsschäden war. Vorab sollte Deutschland 20 Milliarden Goldmark in Geld - und Sachwerten zahlen. Nach dem im Juli von den Alliierten beschlossenen "Verteilerschlüssel" sollte Frankreich 52%, England 22%, Italien 10%, Amerika 8% und Belgien 8% der Zahlung erhalten. Deutschland protestierte über den hohen Betrag der Zahlungen, was nicht ohne Wirkung blieb: die Reparationskommission  reduzierte den geforderten Gesamtbetrag auf 132. Jährlich sollte Deutschland 2 Millionen Goldmark, sowie 26% des Wertes seiner Exporte abgeben. Deutschlands Wiederaufbau- und Außenminister (Walther Rathenau) hoffte die Unerfüllbarkeit der Reparationsforderungen zu beweisen. Erst mit der Währungsreform (1923) und der Inflation wurden die Vorraussetzungen für neue Verhandlungen geschaffen. Nach dem, durch die Reparationsleistungen mitverursachten Zusammenbruch der deutschen Währung, versuchten Dawesplan (und Youngplan) die Reparationszahlungen der deutschen Zahlungsfähigkeit anzupassen.

 

Die Entwicklung der alliierten Reparationsforderungen:

Jahr Konferenz Gesamthöhe in Goldmark Anzahl der Jahresraten
1919 Versailles nicht festgelegt 30
1920 Boulogne 269 Mrd. 42
1921 Paris (Jan.)

London (Apr.)

226 Mrd.

132.Mrd

42

66

1924 Paris (Dawes-Plan) nicht festgelegt Jahresraten von 1-2,5 Mrd.  nicht festgelegt
1929 Den Haag (Young-Plan) 112 Mrd. 59
1932 Lausanne (Schuldenmoratorium) 3 Mrd. 1

von Janina Haas

 

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Dawes