Der Vertrag
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Das Kriegsende und der Frieden von Versailles

  Aufgabenstellung:
Stellen Sie die Bedingungen des Friedens von Versailles dar, erklären und bewerten Sie diese!

Der erste  Weltkrieg dauerte von 1914 - 1918.

Er wurde mit dem Waffenstillstandsvertrag am 08.Nov.1918 beendet.

Der Waffenstillstandsvertrag wurde am 11.Nov.1918 von Matthias Erzberger (deswegen später ermordet!) in Compiègne unterzeichnet.

In diesem Vertrag stellten die Ententemächte in 34 Artikeln Bedingungen auf, die außerordentlich hart waren und alle Befürchtungen des deutschen Volkes übertrafen. Deutschland hatte sich eigentlich auf die Erklärung des US-Präsidenten Wilson berufen, der einen sehr moderaten Frieden versprach, berufen. zu der Erklärung von Wilson

Die Hauptforderungen waren:

Rückzug der Armee hinter den Rhein, Räumung von Belgien, Luxemburg, Frankreich und Elsaß-Lothringen, Besetzung des linken Rheinufers, sofortige Rückbeförderung aller alliierten Kriegsgefangenen ohne Gegenseitigkeit, Fortdauer der Hungerblockade.

Die Bedingungen bedeuteten die vollständige militärische und wirtschaftliche Fesselung Deutschlands und zielten darauf ab, eine Wiederaufnahme der Feindseligkeiten von Seiten des Deutschen Reiches unmöglich zu machen. Deutschland hatte nur zwischen Annahme oder Ablehnung zu entscheiden. 

Im Vertrauen auf die 14 Punkte Wilsons (Amerikanischer Präsident), der ein demokratisches System anstrebte, mit dem Grundsatz des Selbstbestimmungsrechtes der Völker, hatte das deutsche Volk die Waffen niedergelegt. Am 7. Mai 1919 wurde das fertige Vertragswerk an die deutsche Delegation (Abordnung) zur Friedenskonferenz übergeben. An der Vertragserstellung war die deutsche Seite nicht beteiligt. Auch wurde eine mündliche Verhandlung über den Text von den Siegern nicht zugelassen.

Die auferlegten Friedensbedingungen übertrafen die schlimmsten Befürchtungen.

Die Weimarer Nationalversammlung stimmte am 22.6.1919 unter dem Druck einer drohenden militärischen Besetzung der Unterzeichnung des Versailler Vertrags zu.

Zusammenfassung

a)      Reparationen:
Als die deutsche Regierung den Friedensvertrag unterschrieb, rechnete sie damit, dass die Sieger etwa 30 Milliarden Reichs- (bzw. Gold-) -mark als Reparationen fordern würden. Im Januar 1921 gaben die Sieger ihre Forderungen bekannt. Demnach sollte Deutschland im Zeitraum von 42 Jahren 226 Milliarden Reichs- (bzw. Gold-)mark bezahlen. Außerdem wurden Sachlieferungen von Kohle, Verkehrs- und Transportmitteln, Maschinen, Lokomotiven, Farbstoffen, Chemikalien, Unterseekabel, Vieh, 1/4 der Fischfangflotte und alle Handelsschiffe gefordert.

 

b)      Gebietsabtrennungen:

Dem Versailler Friedensvertrag nach sollte Deutschland folgende Gebiete an die unterschiedlichsten Länder (meist Siegermächte) abtreten:

- Elsaß-Lothringen an Frankreich (ohne Abstimmung)

- Nordschleswig an Dänemark (mit Abstimmung)

- Eupen und Malmedy an Belgien (mit -umstrittener-      Abstimmung)

- Posen und Westpreußen, Teile von Ostpreußen und Hinterpommern als "polnischen Korridor"

  Polen (mit Abstimmung)

- Ostoberschlesien an Polen (mit Abstimmung)

- Saargebiet (Saarland) für 15 Jahre unter Völkerbundkontrolle, Ausbeutung der Kohlegruben

  durch Frankreich (danach Abstimmung)

- Danzig mit Weichselmündung "Freie Stadt" unter Kontrolle des Völkerbundes und mit

  Sonderrechten für Polen

- sämtliche Kolonien als Mandatsgebiete verschiedener alliierter Staaten

- Verbot der Vereinigung mit Österreich       

 

c)      Abrüstung und Beschränkungen:

 In Sachen "Abrüstung" wurde im Versailler Friedensvertrag folgendes für Deutschland festgelegt: Beschränkung des Heeres auf 100.000 Mann Berufssoldaten.

Verbot der allgemeinen Wehrpflicht. Verbot schwerer Waffen, wie zum Beispiel Panzer, Flugzeuge, U-Boote oder auch Schlachtschiffe. Überwachung (in Sachen "Aufrüstung") durch Alliierte Besetzung des linken Rheinufers und der rechtsrheinischen Brücke auf 15 Jahre.

Verbot der Truppenstationierung und des Unterhalts von Verteidigungsanlagen in einer Zone von 50 km rechtsseits des Rheins.

d)        Schuldfrage:

Deutschland wurde im Versailler Friedensvertrag im Artikel 231 die Alleinschuld am Ausbruch des Krieges zugesprochen, d.h., dass für alle aus diesem Krieg resultierenden Verluste, Ausgaben und Schulden Deutschland allein zu zahlen hat. 

Noch unerträglicher als die territorialen, wirtschaftlichen und finanziellen Bedingungen und die militärische Entwaffnung wirkten auf das deutsche Volk die moralische Diffamierung, der Versuch einer Auslieferung von sogenannten Kriegsverbrechern und das in Art. 231 erzwungene Bekenntnis, Deutschland und seine Verbündeten seien schuld am Ausbruch des Krieges und infolgedessen auch für alle Schäden verantwortlich. 

Bewertung:  

Zu a):   Die Bedingungen waren so hoch, dass Deutschland   nicht im Stande war dies alles zu leisten. Die Reparationszahlungen überstiegen den  Haushaltsetat um   ein Vielfaches.

Zu b):   Durch die Gebietsabtrennungen wurde das Reich um 1/7 verkleinert, was eine Verringerung der Bevölkerung um 1/10 bedeutete.

Diese verstärkten die aktiven Reparationszahlungen, weil die Leistungen sich auf eine kleinere Bevölkerungszahl verteilen. 

Zu c):   Das Militär war im Volk relativ stark verankert und  fühlte sich nicht als Verlierer des Krieges. Es schob den Politikern die Schuld zu (Dolchstoßlegende) und verkannte die wirkliche Lage und die Übermacht der Ententemächte. 

Zu d):   Die alleinige Schuld am ersten Weltkrieg wurde im wesentlichen auf die Veranlassung von Frankreich in den Vertrag aufgenommen und hiermit wurden die massiven Auflagen begründet. 

Im Laufe der Jahre zeigt sich, dass der 1. Teil des Versailler Vertrages, die Entstehung des Völkerbundes, sich für die ganzen Auflagen als Vorteil herauskristallisierte.

Das Ausbluten und Aussaugen von Deutschland wurde von dem Völkerbund überwacht und auf ein fast erträgliches Maß reduziert. 

Wie einschneidend die Bedingungen des Versailler Vertrags waren, zeigen die Geschehnisse und Reaktionen auf den Versailler Vertrag.

Die Regierung Scheidemann trat zurück um den Vertrag nicht unterzeichnen zu müssen.

Der Reichspräsident Ebert erwog zeitweise seinen Rücktritt.

Eine Protestkundgebung reihte sich an die andere.

Es entstand ein unbeschreiblicher Sturm allgemeiner und grenzenloser Empörung. 

(Verweis auf den Beitrag mit dem Thema: Die Republik soll gestürzt werden

In einer Konferenz höherer Offiziere und des Reichswehrministers stellte man fest , dass eine Nichtunterzeichnung militärischer Widerstand keine Aussicht auf Erfolg hat.

   Kirchner Katharina,9d

Matthias Erzberger

Friedrich Ebert

Reparationen

Diktatfriede

Reden in der Nationalversammlung zu Versailles

Karikaturen zum Friedensvertrag