Die Verfassungsberatung 1848 in der Paulskirche - Streitpunkte Die Frage der Grundrechte Die Abgeordneten befassten sich am Anfang der Verfassungsdiskussion mit der Festlegung der Grundrechte. Die Abgeordneten folgten bei den Grundrechten dem amerikanischen und französischen Vorbild und waren revolutionärer als die bisherigen Verfassungen deutscher Klein- und Mittelstaaten. Das liberale Gedankengut (s. auch Hambacher Fest), durch Metternich und die Fürsten seit 1815 unterdrückt, wird hier erkennbar. § Freiheit der Person und des Eigentums§ Glaubensfreiheit§ Meinungs- und Pressefreiheit§ Versammlungsfreiheit, Gleichheit vor dem Gesetz§ Abschaffung der Privilegien
Das Staatsgebiet - Großdeutschland oder Kleindeutschland Die Abgeordneten wollen einen Nationalstaat schaffen. Die Abgrenzung dieses
Nationalstaates machte aber Probleme. Soll man innerhalb eines deutschen Staates
nationale Minderheiten aufnehmen? Wollen diese überhaupt Teil von Deutschland
werden? Kann man ein Staatsgebiet schaffen, das eine vernünftige Grenze erhält? Die Staatsform Republik oder Monarchie Es stellte sich die Frage, ob eine Republik oder eine Monarchie errichtet werden sollte. Bei der Monarchie stellte sich dann noch die Frage: Erb- oder Wahlkaisertum? Die Angeordneten setzten sich über die kleine radikale Fraktion der Republikaner und Demokraten hinweg und entschieden sich für ein Erbkaisertum. Die Regierungsform Da mit der Republik auch jede demokratische Ordnung ausgeschlossen war, bestand nur mehr die Frage wie groß die Macht des Parlaments sein solle. Man entschied gegen das monarchische Prinzip und für eine konstitutionelle Ordnung. Eine Herrschaft des Parlaments (vgl. England) war aber nicht vorgesehen. Die Macht der Fürsten sollte über das „Staatenhaus" abgesichert werden, die Bürger nur durch eine Beteiligung an der Legislative im „Volkshaus" beteiligt werden. Aus der Exekutive blieb das Volk ausgeschlossen. Die Forderungen nach Demokratie, Volkssouveränität wurden abgelehnt.
Die Staatsorganisation – Zentralismus oder Föderalismus Bei der Frage der inneren Staatsorganisation hatte man die Wahl zwischen
einem Bundesstaat mit starker Zentralgewalt und Einzelstaaten mit eigenen
Hoheitsrechten. Wahlrecht - nur Männer wählen Es war selbstverständlich für alle Abgeordneten (nur Männer), dass dieses so bleiben sollte. Nur Männer erhielten passives und aktives Wahlrecht. Allerdings wurde dieses sehr frei gestaltet. Besitz, Bildung, Alter (ab 25) sollten keine Rolle
spielen. Alle Stimmen sind gleich, frei und geheim. |
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