Die Verfassungsberatung 1848 in der Paulskirche - Streitpunkte

Die Frage der Grundrechte

Die Abgeordneten befassten sich am Anfang der Verfassungsdiskussion mit der Festlegung der Grundrechte. Die Abgeordneten folgten bei den Grundrechten dem amerikanischen und französischen Vorbild und waren revolutionärer als die bisherigen Verfassungen deutscher Klein- und Mittelstaaten. Das liberale Gedankengut (s. auch Hambacher Fest), durch Metternich und die Fürsten seit 1815 unterdrückt, wird hier erkennbar.

§ Freiheit der Person und des Eigentums

§ Glaubensfreiheit

§ Meinungs- und Pressefreiheit

§ Versammlungsfreiheit, Gleichheit vor dem Gesetz

§ Abschaffung der Privilegien

 

Das Staatsgebiet - Großdeutschland oder Kleindeutschland

Die Abgeordneten wollen einen Nationalstaat schaffen. Die Abgrenzung dieses Nationalstaates machte aber Probleme. Soll man innerhalb eines deutschen Staates nationale Minderheiten aufnehmen? Wollen diese überhaupt Teil von Deutschland werden? Kann man ein Staatsgebiet schaffen, das eine vernünftige Grenze erhält?
Hauptproblem war der Vielvölkerstaat Österreich. Nur ein Drittel der Einwohner waren Deutsche. Die italienische, ungarische und tschechische Minderheit wehrten sich innerhalb Österreichs gegen den deutschen Zentralismus. (Aufstände 1848 in Prag, Budapest, Venedig) Bei Aufnahme Österreichs entsteht ein Großdeutschland, ohne Österreich ein kleindeutscher Staat. Aber die Aufnahme Österreichs bringt Minderheiten nach Deutschland, die eigene Souveränität forderten. Eine Aufnahme nur Deutsch-Österreichs wurde von Österreich selbst als Teilung ihres Staates abgelehnt. So wurde das Problem Österreich ausgeklammert und die kleindeutsche Lösung durch eine Mehrheit in der Paulskirche verwirklicht. Damit wäre dem Reich auch ein weiterer Dualismus zwischen Habsburg und Hohenzollern im Reich erspart worden. (Die Lösung alternierender Führung des Reichs erschien wenig praktikabel.
Mit dieser Lösung kamen „nur" 2 Millionen Polen als Minderheit nach Deutschland.

Die Staatsform Republik oder Monarchie

Es stellte sich die Frage, ob eine Republik oder eine Monarchie errichtet werden sollte. Bei der Monarchie stellte sich dann noch die Frage: Erb- oder Wahlkaisertum? Die Angeordneten setzten sich über die kleine radikale Fraktion der Republikaner und Demokraten hinweg und entschieden sich für ein Erbkaisertum.

Die Regierungsform

Da mit der Republik auch jede demokratische Ordnung ausgeschlossen war, bestand nur mehr die Frage wie groß die Macht des Parlaments sein solle. Man entschied gegen das monarchische Prinzip und für eine konstitutionelle Ordnung. Eine Herrschaft des Parlaments (vgl. England) war aber nicht vorgesehen. Die Macht der Fürsten sollte über das „Staatenhaus" abgesichert werden, die Bürger nur durch eine Beteiligung an der Legislative im „Volkshaus" beteiligt werden. Aus der Exekutive blieb das Volk ausgeschlossen. Die Forderungen nach Demokratie, Volkssouveränität wurden abgelehnt.

 

Die Staatsorganisation – Zentralismus oder Föderalismus

Bei der Frage der inneren Staatsorganisation hatte man die Wahl zwischen einem Bundesstaat mit starker Zentralgewalt und Einzelstaaten mit eigenen Hoheitsrechten.
Als Lösung wählte man einen Kompromiss: Die Einzelstaaten sollten in ihrer Staatlichkeit bestehen bleiben, aber auch auf wesentliche staatliche Hoheitsrechte, wie Außenpolitik, Heer, u.a. verzichten, um die Freiheit und Einheit nach außen und innen zu sichern.
Es sollte ein Zweikammersystem mit föderativem Organ nach US-Vorbild entstehen. Die Legislative sollte sich ein Staatenhaus und ein Volkshaus teilen. Es sollte ein föderatives System mit einer Mischung aus zentral- und bundesstaatlichen Elementen entstehen.

Wahlrecht - nur Männer wählen

Es war selbstverständlich für alle Abgeordneten (nur Männer), dass dieses so bleiben sollte. Nur Männer erhielten passives und aktives Wahlrecht. Allerdings wurde dieses sehr frei gestaltet. Besitz, Bildung, Alter (ab 25) sollten keine Rolle

spielen. Alle Stimmen sind gleich, frei und geheim.