Die Monarchie (von gr. monarchia "Alleinherrschaft") ist die
Bezeichnung einer Regierungsform in der ein durch seine Herkunft
legitimierter Herrscher (Monarch: Fürst, König, Kaiser, ...) an der Spitze
des Staates steht.
Man unterscheidet verschiedene Formen der Monarchie, je nach dem
Beteiligungsgrad der Herrscher an der Regierungsgewalt.
Die Absolute Monarchie (von lat. absolutus "losgelöst") ist dadurch
gekennzeichnet, dass ein Alleinherrscher losgelöst von der Kontrolle und
Mitsprache einer Ständeversammlung oder Regierung regiert. Das klassische
Beispiel eines absolutistischen Herrschers ist Ludwig XIV., der "von Gottes
Gnaden" regierte und das Motto: "L`Etat, c`est moi." (deutsch: "Der Staat,
das bin Ich.") prägte. (s.a.: Absolutismus)
In der Konstitutionellen Monarchie herrscht Gewaltenteilung. Der
Herrscher ist das Oberhaupt der Exekutive und Regierungschef. Die
Gesetzgebung (Legislative) wird durch ein Parlament umgesetzt. Meistens gilt
in dieser Regierungsform das Zensuswahlrecht und die Volkssouveränität statt
des absolutistischen Gottesgnadentums. (s.a.: Konstitutionalismus)
Unter der Parlamentarischen Monarchie versteht man einen Staat, der zwar
offiziell einen König oder eine Königin hat, diese aber nur noch
Repräsentationsaufgaben erfüllen (z.B. Das Englische Königshaus).
Regierungschef ist z.B. ein Kanzler oder Premierminister. Das Volk wählt die
Regierung. Es gilt allgemeines, gleiches und geheimes Wahlrecht.
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