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"... Alliierte Armeen führen die Besetzung von ganz Deutschland
durch, und das deutsche Volk fängt an, die furchtbaren Verbrechen zu büßen,
die unter der Leitung derer, welche es zur Zeit ihrer Erfolge offen
gebilligt hat und denen es blind gehorcht hat, begangen wurden. Auf der
Konferenz wurde eine Übereinkunft erzielt über die politischen und
wirtschaftlichen Grundsätze der gleichgeschalteten Politik der Alliierten
in bezug auf das besiegte Deutschland in der Periode der alliierten
Kontrolle.
Das Ziel dieser Übereinkunft bildet die Durchführung der
Krim-Deklaration über Deutschland. Der deutsche Militarismus und Nazismus
werden ausgerottet, und die Alliierten treffen nach gegenseitiger
Vereinbarung in der Gegenwart und in der Zukunft auch andere Maßnahmen,
die notwendig sind, damit Deutschland niemals mehr seine Nachbarn oder die
Erhaltung des Friedens in der ganzen Welt bedrohen kann.
Es ist nicht die Absicht der Alliierten, das deutsche Volk zu vernichten
oder zu versklaven. Die Alliierten wollen dem deutschen Volk die Möglichkeit
geben, sich darauf vorzubereiten, sein Leben auf einer demokratischen und
friedlichen Grundlage von neuem wieder aufzubauen. Wenn die eigenen
Anstrengungen des deutschen Volkes unablässig auf die Erreichung dieses
Zieles gerichtet sein werden, wird es ihm möglich sein, zu gegebener Zeit
seinen Platz unter den freien und friedlichen Völkern der Welt
einzunehmen.
Der Text dieser Übereinkunft lautet:
Politische und wirtschaftliche Grundsätze, deren man sich bei der
Behandlung Deutschlands in der Anfangsperiode der Kontrolle bedienen muß:
A. Politische Grundsätze
1. Entsprechend der Übereinkunft über das Kontrollsystem in Deutschland
wird die höchste Regierungsgewalt in Deutschland durch die
Oberbefehlshaber der Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika,
des Vereinigten Königreichs, der Union der Sozialistischen
Sowjetrepubliken und der Französischen Republik nach den Weisungen ihrer
entsprechenden Regierungen ausgeübt, und zwar von jedem in seiner
Besatzungszone, sowie gemeinsam in ihrer Eigenschaft als Mitglieder des
Kontrollrates in den Deutschland als Ganzes betreffenden Fragen.
2. Soweit dieses praktisch durchführbar ist, muß die Behandlung der
deutschen Bevölkerung in ganz Deutschland gleich sein.
3. Die Ziele der Besetzung Deutschlands, durch welche der Kontrollrat sich
leiten lassen soll, sind:
(I) Völlige Abrüstung und Entmilitarisierung Deutschlands und die
Ausschaltung der gesamten deutschen Industrie, welche für eine
Kriegsproduktion benutzt werden kann oder deren Überwachung. Zu diesem
Zweck:
a) werden alle Land-, See und Luftstreitkräfte Deutschlands, SS, SA, SD
und Gestapo mit allen ihren Organisationen, Stäben und Ämtern, einschließlich
des Generalstabes, des Offizierskorps, der Reservisten, der Kriegsschulen,
der Kriegervereine und aller anderen militärischen und halbmilitärischen
Organisationen zusammen mit ihren Vereinen und Unterorganisationen, die
den Interessen der Erhaltung der militärischen Tradition dienen, völlig
und endgültig aufgelöst, um damit für immer der Wiedergeburt oder
Wiederaufrichtung des deutschen Militarismus und Nazismus vorzubeugen; ...
b) müssen sich alle Waffen, Munition und Kriegsgerät und alle
Spezialmittel zu deren Herstellung in der Gewalt der Alliierten befinden
oder vernichtet werden. Der Unterhaltung und Herstellung aller Flugzeuge
und aller Waffen, Ausrüstung und Kriegsgeräte wird vorgebeugt werden...
(II) Das deutsche Volk muß überzeugt werden, daß es eine totale militärische
Niederlage erlitten hat und daß es sich nicht der Verantwortung entziehen
kann für das, was es selbst dadurch auf sich geladen hat, daß seine
eigene mitleidlose Kriegführung und der fanatische Widerstand der Nazis
die deutsche Wirtschaft zerstört und Chaos und Elend unvermeidlich
gemacht haben.
(III) Die Nationalsozialistische Partei mit ihren angeschlossenen
Gliederungen und Unterorganisationen ist zu vernichten; alle
nationalsozialistischen Ämter sind aufzulösen; es sind Sicherheiten dafür
zu schaffen, daß sie in keiner Form wieder auferstehen können; jeder
nazistischen und militaristischen Betätigung und Propaganda ist
vorzubeugen. (...)
(IV) Die endgültige Umgestaltung des deutschen politischen Lebens auf
demokratischer Grundlage und eine eventuelle friedliche Mitarbeit
Deutschlands am internationalen Leben sind vorzubereiten.
4. Alle nazistischen Gesetze, welche die Grundlagen für das Hitler-Regime
geliefert haben oder eine Diskriminierung auf Grund der Rasse, Religion
oder politischer Überzeugung errichteten, müssen abgeschafft werden.
Keine solche Diskriminierung, weder eine rechtliche noch eine
administrative oder irgendeiner anderen Art wird geduldet werden.
5. Kriegsverbrecher und alle diejenigen, die an der Planung oder
Verwirklichung nazistischer Maßnahmen, die Greuel oder Kriegsverbrechen
nach sich zogen oder als Ergebnis hatten, teilgenommen haben, sind zu
verhaften und dem Gericht zu übergeben. Nazistische Parteiführer, einflußreiche
Nazianhänger und die Leiter der nazistischen Ämter und Organisationen
und alle anderen Personen, die für die Besetzung und ihre Ziele gefährlich
sind, sind zu verhaften und zu internieren.
6. Alle Mitglieder der nazistischen Partei, welche mehr als nominell an
ihrer Tätigkeit teilgenommen haben und alle anderen Personen, die den
alliierten Zielen feindlich gegenüberstehen, sind aus den öffentlichen
oder halböffentlichen Ämtern und von den verantwortlichen Posten in
wichtigen Privatunternehmungen zu entfernen. Diese Personen müssen durch
Personen ersetzt werden, welche nach ihren politischen und moralischen
Eigenschaften fähig erscheinen, an der Entwicklung wahrhaft
demokratischer Einrichtung in Deutschland mitzuwirken.
7. Das Erziehungswesen in Deutschland muß so überwacht werden, daß die
nazistischen und militaristischen Lehren völlig entfernt werden und eine
erfolgreiche Entwicklung der demokratischen Ideen möglich gemacht wird.
8. Das Gerichtswesen wird entsprechend den Grundsätzen der Demokratie und
der Gerechtigkeit auf der Grundlage der Gesetzlichkeit und der Gleichheit
aller Bürger vor dem Gesetze ohne Unterschied der Rasse, der Nationalität
und der Religion reorganisiert werden.
9. Die Verwaltung Deutschlands muß in Richtung auf eine Dezentralisation
der politischen Struktur und der Entwicklung einer örtlichen
Selbstverantwortung durchgeführt werden. Zu diesem Zwecke:
(I) Die lokale Selbstverwaltung wird in ganz Deutschland nach
demokratischen Grundsätzen und zwar durch Wahlausschüsse (Räte), so
schnell wie es mit der Wahrung der militärischen Sicherheit und den
Zielen der militärischen Besatzung vereinbar ist, wiederhergestellt.
(II) In ganz Deutschland sind alle demokratischen politischen Parteien zu
erlauben und zu fördern mit der Einräumung des Rechtes, Versammlungen
einzuberufen und öffentliche Diskussionen durchzuführen.
(III) Der Grundsatz der Wahlvertretung soll in die Gemeinde-, Kreis-,
Provinzial- und Landesverwaltungen, so schnell wie es durch die
erfolgreiche Anwendung dieser Grundsätze in der örtlichen
Selbstverwaltung gerechtfertigt werden kann, eingeführt werden.
(IV) Bis auf weiteres wird keine zentrale deutsche Regierung errichtet
werden. Jedoch werden einige wichtige zentrale deutsche
Verwaltungsabteilungen errichtet werden, an deren Spitze Staatssekretäre
stehen, und zwar auf den Gebieten des Finanzwesens, des Außenhandels und
der Industrie. Diese Abteilungen werden unter der Leitung des
Kontrollrates tätig sein.
10. Unter Berücksichtigung der Notwendigkeit zur Erhaltung der militärischen
Sicherheit wird die Freiheit der Rede, der Presse und der Religion gewährt.
Die religiösen Einrichtungen sollen respektiert werden. Die Schaffung
Freier Gewerkschaften, gleichfalls unter Berücksichtigung der
Notwendigkeit der Erhaltung der militärischen Sicherheit, wird gestattet
werden.
B. Wirtschaftliche Grundsätze
11. Mit dem Ziele der Vernichtung des deutschen Kriegspotentials ist die
Produktion von Waffen, Kriegsausrüstung und Kriegsmitteln, ebenso die
Herstellung aller Typen von Flugzeugen und Seeschiffen zu verbieten und zu
unterbinden. Die Herstellung von Metallen und Chemikalien, der
Maschinenbau und die Herstellung anderer Gegenstände, die unmittelbar für
die Kriegswirtschaft notwendig sind, ist streng zu überwachen und zu
beschränken, entsprechend dem genehmigten Stand der friedlichen
Nachkriegsbedürfnisse Deutschlands, um die in dem Punkt 15 angeführten
Ziele zu befriedigen. Die Produktionskapazität, entbehrlich für die
Industrie, welche erlaubt sein wird, ist entsprechend dem Reparationsplan,
empfohlen durch die interalliierte Reparationskommission und bestätigt
durch die beteiligten Regierungen, entweder zu entfernen oder, falls sie
nicht entfernt werden kann, zu vernichten.
12. In praktisch kürzester Frist ist das deutsche Wirtschaftsleben zu
dezentralisieren mit dem Ziel der Vernichtung der bestehenden übermäßigen
Konzentration der Wirtschaftskraft, dargestellt insbesondere durch
Kartelle, Syndikate, Trusts und andere Monopolvereinigungen.
13. Bei der Organisation des deutschen Wirtschaftslebens ist das
Hauptgewicht auf die Entwicklung der Landwirtschaft und der
Friedensindustrie für den inneren Bedarf (Verbrauch) zu legen.
14. Während der Besatzungszeit ist Deutschland als eine wirtschaftliche
Einheit zu betrachten. ...
Reparationen aus Deutschland
In Übereinstimmung mit der Entscheidung der Krimkonferenz, wonach
Deutschland gezwungen werden soll, in größtmöglichem Ausmaß für die
Verluste und die Leiden, die es den Vereinten Nationen verursacht hat, und
wofür das deutsche Volk der Verantwortung nicht entgehen kann, Ausgleich
zu schaffen, wurde folgende Übereinkunft über Reparationen erreicht:
1. Die Reparationsansprüche der UdSSR sollen durch Entnahmen aus der von
der UdSSR besetzten Zone in Deutschland und durch angemessene deutsche
Auslandsguthaben befriedigt werden.
2. Die UdSSR wird die Reparationsansprüche Polens aus ihrem eigenen
Anteil an den Reparationen befriedigen.
3. Die Reparationsansprüche der Vereinigten Staaten, des Vereinigten Königreiches
und der anderen zu Reparationsforderungen berechtigten Länder werden aus
den westlichen Zonen und den entsprechenden deutschen Auslandsguthaben
befriedigt werden.
4. In Ergänzung der Reparationen, die die UdSSR aus ihrer eigenen
Besatzungszone erhält, wird die UdSSR zusätzlich aus den westlichen
Zonen erhalten:
a) 15% derjenigen verwendungsfähigen und vollständigen industriellen
Ausrüstungen, vor allem der metallurgischen, chemischen und Maschinen
erzeugenden Industrien, soweit sie für die deutsche Friedenswirtschaft
unnötig und aus den westlichen Zonen Deutschlands zu entnehmen sind, im
Austausch für einen entsprechenden Wert an Nahrungsmitteln, Kohle, Kali,
Zink, Holz, Tonprodukten, Petroleumprodukten und anderen Waren, nach
Vereinbarung.
b) 10% derjenigen industriellen Ausrüstung, die für die deutsche
Friedenswirtschaft unnötig ist und aus den westlichen Zonen zu entnehmen
und auf Reparationskonto an die Sowjetregierung zu übertragen ist ohne
Bezahlung oder Gegenleistung irgendwelcher Art.
Die Entnahmen der Ausrüstung, wie sie in a) und b) vorgesehen sind,
sollen gleichzeitig erfolgen.
5. Der Umfang der aus den westlichen Zonen zu entnehmenden Ausrüstung,
der auf Reparationskonto geht, muß spätestens innerhalb von sechs
Monaten von jetzt ab bestimmt sein. ..."
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