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Dawes Plan
aus. dhm - lebendiges Museum online |
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Mit der Währungsreform vom November 1923
wurde die fiskalische Voraussetzung für die vom Deutschen Reich
anvisierte Revision der Reparationen geschaffen. Ein internationaler Sachverständigenausschuss
unter Leitung von Charles Dawes veröffentlichte am 9. April 1924 einen
neuen Finanzierungsplan, der die Reparationszahlungen ausschließlich von
der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Deutschen Reichs abhängig
machen sollte. Eine zeitliche Begrenzung sowie die Gesamthöhe der
Reparationen wurden nicht festgelegt. Die jährliche Belastung
Deutschlands sollte eine Milliarde Reichsmark betragen und nach fünf
Jahren auf 2,5 Milliarden Reichsmark anwachsen. Zur Sicherung der
Zahlungen mussten die Reichsbahn und die Reichsbank unter internationale
Kontrolle gestellt werden.
Obwohl der Dawes-Plan wegen der deutschen Souveränitätsbeschränkungen
von der politischen Rechten im Deutschen Reich heftig kritisiert wurde,
stimmte am 29. August 1924 im Reichstag auch die Hälfte der Abgeordneten
der Deutschnationalen Volkspartei (DNVP) für dessen Annahme.
Ausschlaggebend für das Abstimmungsverhalten waren neben ökonomischen
Erwägungen das im Rahmen des Dawes-Plans von Frankreich zugesagte Ende
der Ruhrbesetzung. Die mit dem Dawes-Plan verbundenen ausländischen
Kredite und Investitionen leiteten in der Weimarer Republik eine Periode
des wirtschaftlichen Aufschwungs ein. Als der Dawes-Plan 1929 durch den
Young-Plan ersetzt wurde, hatte sich das deutsche Produktionsvolumen seit
1924 um 50 Prozent erweitert. |
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