Dualismus Preußen - Österreich

 

 

Der preußisch-österreichische Dualismus prägte nun zunehmend die Bundespolitik und stand jeglichem Versuch, die Bundesverfassung zu reformieren, hemmend im Wege. 

Preußen reklamierte, gestützt auf seine militärische und wirtschaftliche Macht, die Führung innerhalb des Bundes, verlor aber zugleich auch die kleindeutsch-preußische Lösung der deutschen Frage nicht aus den Augen. 

Nach einer Phase der Reaktion war in dem konstitutionell verfassten Preußen unter dem Prinzregenten bzw. König Wilhelm I. (seit 1861) eine liberale Ära eingeleitet worden, die jedoch durch den preußischen Verfassungskonflikt 1862 jäh unterbrochen und durch die Rückkehr zu einer konservativ-obrigkeitsstaatlichen Regierungsweise abgelöst wurde: 

  • Die Auseinandersetzung zwischen der liberalen Landtagsmehrheit und der Regierung um die Heeresreform – in erster Linie eine Heeresverstärkung, die die Liberalen mit einer Abschaffung der dreijährigen Dienstpflicht verknüpft wissen wollten – löste Wilhelm I., indem er Otto von Bismarck zum preußischen Ministerpräsidenten berief und ihn die Heeresreform ohne die Zustimmung des Landtages umsetzen ließ. 

Ähnlich kompromisslos behandelte Bismarck einen von Österreich eingebrachten Vorschlag zur Reform des Bundes: 

  • Den Frankfurter Fürstentag, der im August 1863 die österreichischen Reformvorschläge beraten sollte, ließ er scheitern, indem er zum einen Wilhelm I. von einer Teilnahme abriet und zum anderen für Österreich unannehmbare, weil die preußische Position innerhalb des Bundes stärkende Reformvorschläge einbrachte.

1864 fanden sich die beiden deutschen Großmächte Österreich und Preußen noch einmal zu einem gemeinsamen Vorgehen zusammen, und zwar gegen Dänemark um die Herzogtümer Schleswig und Holstein. Nach dem 2. Deutsch-Dänischen Krieg, den Preußen und Österreich ohne Beteiligung des Bundes gegen Dänemark geführt und gewonnen hatten, musste Dänemark die beiden Elbherzogtümer abgeben und der gemeinsamen Verwaltung („Kondominium") durch Österreich und Preußen überlassen. Bereits im folgenden Jahr teilten sich Österreich und Preußen auf Grund zunehmender Spannungen in der Gasteiner Konvention die Verwaltung – Österreich erhielt Holstein, Preußen erhielt Schleswig –, doch auch diese Regelung hatte nicht lange Bestand. Bismarck, der offenbar seit seinem Amtsantritt die Auflösung des Deutschen Bundes und die Schaffung eines neuen kleindeutschen Staatenbundes unter preußischer Führung anstrebte, ließ unter dem Vorwurf, Österreich habe die Gasteiner Konvention gebrochen, 1866 Holstein besetzen und erklärte, nachdem der Bundestag die Mobilisierung der nichtpreußischen und nichtösterreichischen Truppen beschlossen hatte, am 14. Juni 1866 die Bundesverfassung für aufgehoben. 

Mit dieser faktischen Auflösung des Deutschen Bund löste Bismarck den Deutschen Krieg zwischen Preußen und Österreich aus, den Preußen mit seinem Sieg über Österreich bei Königgrätz am 3. Juli 1866 für sich entschied. 

Im Frieden von Prag am 23. August 1866 musste Österreich der Annexion Schleswigs und Holsteins sowie einiger anderer nord- und mitteldeutscher Territorien durch Preußen zustimmen sowie der Neuordnung Deutschlands in Form des Norddeutschen Bundes, d. h. einem deutschen Staatenbund ohne Österreich.