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Der
preußisch-österreichische Dualismus prägte nun zunehmend die
Bundespolitik und stand jeglichem Versuch, die Bundesverfassung zu
reformieren, hemmend im Wege.
Preußen reklamierte,
gestützt auf seine militärische und wirtschaftliche Macht, die
Führung innerhalb des Bundes, verlor aber zugleich auch die
kleindeutsch-preußische Lösung der deutschen Frage nicht aus den
Augen.
Nach einer Phase der
Reaktion war in dem konstitutionell verfassten Preußen unter dem
Prinzregenten bzw. König Wilhelm I. (seit 1861) eine liberale Ära
eingeleitet worden, die jedoch durch den preußischen
Verfassungskonflikt 1862 jäh unterbrochen und durch die Rückkehr zu
einer konservativ-obrigkeitsstaatlichen Regierungsweise abgelöst
wurde:
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Die Auseinandersetzung
zwischen der liberalen Landtagsmehrheit und der Regierung um die
Heeresreform – in erster Linie eine Heeresverstärkung, die die
Liberalen mit einer Abschaffung der dreijährigen Dienstpflicht
verknüpft wissen wollten – löste Wilhelm I., indem er Otto
von Bismarck zum preußischen Ministerpräsidenten berief und ihn
die Heeresreform ohne die Zustimmung des Landtages umsetzen
ließ.
Ähnlich kompromisslos
behandelte Bismarck einen von Österreich eingebrachten Vorschlag zur
Reform des Bundes:
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Den Frankfurter
Fürstentag, der im August 1863 die österreichischen
Reformvorschläge beraten sollte, ließ er scheitern, indem er zum
einen Wilhelm I. von einer Teilnahme abriet und zum anderen
für Österreich unannehmbare, weil die preußische Position
innerhalb des Bundes stärkende Reformvorschläge einbrachte.
1864 fanden sich die beiden
deutschen Großmächte Österreich und Preußen noch einmal zu einem
gemeinsamen Vorgehen zusammen, und zwar gegen Dänemark um die
Herzogtümer Schleswig und Holstein. Nach dem 2. Deutsch-Dänischen
Krieg, den Preußen und Österreich ohne Beteiligung des Bundes gegen
Dänemark geführt und gewonnen hatten, musste Dänemark die beiden
Elbherzogtümer abgeben und der gemeinsamen Verwaltung („Kondominium")
durch Österreich und Preußen überlassen. Bereits im folgenden Jahr
teilten sich Österreich und Preußen auf Grund zunehmender Spannungen
in der Gasteiner Konvention die Verwaltung – Österreich erhielt
Holstein, Preußen erhielt Schleswig –, doch auch diese Regelung hatte
nicht lange Bestand. Bismarck, der offenbar seit seinem Amtsantritt die
Auflösung des Deutschen Bundes und die Schaffung eines neuen
kleindeutschen Staatenbundes unter preußischer Führung anstrebte,
ließ unter dem Vorwurf, Österreich habe die Gasteiner Konvention
gebrochen, 1866 Holstein besetzen und erklärte, nachdem der Bundestag
die Mobilisierung der nichtpreußischen und nichtösterreichischen
Truppen beschlossen hatte, am 14. Juni 1866 die Bundesverfassung
für aufgehoben.
Mit dieser faktischen
Auflösung des Deutschen Bund löste Bismarck den Deutschen Krieg
zwischen Preußen und Österreich aus, den Preußen mit seinem Sieg
über Österreich bei Königgrätz am 3. Juli 1866 für sich
entschied.
Im Frieden von Prag am
23. August 1866 musste Österreich der Annexion Schleswigs und
Holsteins sowie einiger anderer nord- und mitteldeutscher Territorien
durch Preußen zustimmen sowie der Neuordnung Deutschlands in Form des
Norddeutschen Bundes, d. h. einem deutschen Staatenbund ohne
Österreich.
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