Die Folgen im Bürgertum
Nachdem die Revolution gescheitert war, breitete
sich eine zunehmende Desillusionierung und Enttäuschung in den bürgerlichen
Schichten aus. Diese äußerte sich in einem Abwenden der Bürger vom
politischen Geschehen und einer Verlagerung der Interessen in Bereiche
der Wirtschaft, der Kultur und des Privatlebens. („Ruhe ist 1. Bürgerpflicht"
und „Politik ist Fürstensache"). Das politische Bewusstsein der
Bürger ging verloren, genauso wie der Glaube an die revolutionären
Ideale und an die Kraft des Volkes. Durch diese Haltung wurde ein
Obrigkeitsstaat begünstigt. Der bürgerliche Rückzug aus der Politik
in Kultur und Wirtschaft war z.B. in der Literatur in Form des absolut
unpolitischen Biedermeier-Stils zu erkennen, der von einem
wirtschaftlichen Aufschwung begleitet wurde.
Die Folgen für die politische
Opposition.
Nach der Revolution fügten sich die nationalen
Teile der Opposition dem Obrigkeitsdenken und setzten ihre Hoffnung auf
den preußischen König, der ja bereit gewesen wäre, deutscher Kaiser
zu werden, wäre die Krone nicht aus bürgerlicher Hand gekommen.
Damit standen das linke Zentrum und die Demokraten
alleine als unterdrückte Opposition gegen die Fürsten. Die Folge
daraus war, dass sich die liberale und die nationale Bewegung
auseinaderentwickelte. (Aus diesem Grund gibt es in Deutschland keine
linken Nationalisten).
Nach dem Sieg bei Rastatt flohen viele der
demokratisch Denkenden ins Exil in die USA. (U.a. Schurz, der unter A.
Lincoln in den USA den Schwarzen zu Bürgerrechten verhalf).
Das revolutionäre Gedankengut
Obwohl sich das Scheitern der Revolution als Sieg
für die reaktionären Kräfte werten lässt, verschwand das revolutionäre
Gedankengut nicht wieder. Der einmal aufgekommene Einheitsgedanke blieb
erhalten, genauso wie die Forderungen nach einem Rechts- und
Verfassungsstaat nicht mehr ganz verstummten.
Die stärkste Auswirkung (bis heute) hatte die
Paulskirchenverfassung von 1848. Sowohl die Verfassung von 1918 als auch
die von 1949 basieren in wesentlichen Teilen auf dem nie zum Gesetz
gewordenen Verfassungsdokument von 1848. Außerdem bestand der preußisch-/
österreichische Dualismus weiterhin. Ein gemeinsames Deutschland gab es
nicht. |