Grundidee von Montesquieu, die auf der
Vernunft des einzelnen Individuums basiert. Da die Menschen aber
gleichzeitig rational denken, schließen die Bürger einen Vertrag mit
einem von ihnen bestimmten Vertreter einer Dynastie. In diesem System
herrscht eine Gewaltenteilung zwischen dem Volk, das die Gesetze gibt
und dem Monarchen, der die Exekutive und Jurisdiktion vertritt. Der
Monarch regiert aber uneingeschränkt in seinen Bereichen nach
bestehenden Gesetzen. Das monarchische Prinzip vertritt die alleinigen
Rechte des Fürsten, vom Absolutismus unterscheidet sich dieses Prinzip
nur durch die Existenz einer Verfassung und Gesetzen, denen der Fürst
auch unterworfen ist. Der Fürst bleibt aber in der bestehenden Verfassung
der Souverän, d.h. er hat die Macht in den Händen. Die Exekutive kann
nicht kontrolliert werden!
Der Gedanke einer sog. Konstitutionellen
Monarchie (=Monarchie mit einer Verfassung) lässt sich bis auf die
Antike zurückführen und stellt eine der Grundlagen des Liberalismus
dar.
Versuch der Einführung des monarchischen
Prinzips:
1871 schließlich wird König Wilhelm III
von Preußen (auf Wunsch des Volkes) nach dem Willen der Fürsten
„Kaiser der Deutschen". Das Monarchische Prinzip, die Herrschaft
des Fürsten über die Untertanen wird gewahrt. Das Deutsche Reich ist
keine Demokratie.

Der Fürst (hier Max Emanuel von Bayern) dirigiert seine Welt - alle
sind seine Untertanen
|