Hitlers erstem Kabinett als Reichskanzler gehörten lediglich zwei nationalsozialistische Minister an: Wilhem Frick, der als Innenminister massgeblich am Aufbau der NS-Diktatur beteiligt war, und Hermann Göring als Minister ohne Geschäftsbereich. Der Grossteil des Kabinetts, das Hitler propagandistisch als Kabinett der „nationalen Erhebung" verherrlichen liess, setzte sich aus DNVP- und Stahlhelm-Mitgliedern sowie aus parteilosen Konservativen zusammen. 

Für den 5. März 1933 ordnete Hitler Neuwahlen an, denn er wollte nicht „die Arbeit des Wiederaufbaus der Genehmigung derer unterstellen, die den Zusammenbruch verursachten". Die März-Wahlen erbrachten für die NSDAP 44 Prozent, für die DNVP 8 Prozent.

Schrittweise Errichtung der Diktatur...

Wichtigstes Moment bei der „Machtergreifung" war unter dem Schlagwort der „nationalen Erhebung" des deutschen Volkes die Gleichschaltung aller Bereiche des öffentlichen Lebens und die Übernahme aller wichtiger Machtpositionen in Politik und Gesellschaft durch die Nationalsozialisten: die Gleichschaltung. 

Daneben spielte die Bezugnahme der NSDAP und ihrer nationalen Revolution auf die preussisch-deutsche Tradition eine entscheidende Rolle für die Akzeptanz ihres Systems; diese Beanspruchung der Tradition fand ihren propagandistischen Ausdruck im „Tag von Potsdam" am 21. März 1933 zur Feier der Eröffnung des neuen Reichstages, als sich Hitler und Hindenburg über dem Grab Friedrichs des Grossen die Hände reichten. Kennzeichnend für die Machtergreifung war weiterhin das unberechenbare Nebeneinander von Legalität – soweit sie als Instrument zur Erreichung der nationalsozialistischen Ziele einsetzbar war – und mit Terror verbundenem Rechts- und Verfassungsbruch.

...durch Gleichschaltung

Die Gleichschaltung durchdrang alle Ebenen von Staat und Gesellschaft. 

  • Auf Reichsebene bedeutete sie die allmähliche Verdrängung Deutschnationaler wie Franz von Papen, der bereits im April 1933 als Vizekanzler ausschied, und Alfred Hugenberg, der im Juni 1933 als Wirtschafts- und Ernährungsminister zurücktrat, aus der Reichsregierung; 

  • auf Länderebene übernahm sukzessive die NSDAP die Regierung. Vorreiter der Ländergleichschaltung und zugleich Zentrum der Machtergreifung war Preussen: In dem grössten deutschen Land – es umfasste zwei Drittel der Gesamtfläche des Deutschen Reiches – hatte Hermann Göring seit dem 30. Januar 1933 das Amt des kommissarischen Innenministers und ab April 1933 zugleich das des Ministerpräsidenten inne; er hatte damit nach der Machtergreifung der NSDAP die Verfügungsgewalt über den preussischen Polizeiapparat, den er noch durch eine 50 000 Mann starke Hilfspolizeitruppe, die sich vor allem aus SA- und SS-Männern rekrutierte, verstärkte. Es gab in Preussen nun keine Staatsgewalt mehr, die gegen die terroristischen Ausschreitungen der SA gegen Kommunisten und Sozialdemokraten im Vorfeld der Reichstagswahlen vom 5. März hätte eingreifen können. 

Bis Mitte Februar war die NSDAP ausserdem in einigen kleineren Ländern an die Regierung gelangt; die Gleichschaltung der übrigen Länder erfolgte nach den Wahlen vom 5. März. Am 31. März ordnete die Reichsregierung mit dem vorläufigen Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich die Auflösung der Länderparlamente und ihre Neubildung entsprechend den Reichstagswahlergebnissen vom 5. März an; die NSDAP wurde somit in allen Länderparlamenten stärkste Kraft. 

Per Gesetz vom 7. April 1933, dem Zweiten Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich wurde dann das Amt des Reichstatthalters geschaffen; die Reichsstatthalter waren zunächst vom Reichspräsidenten, später von Hitler selbst ernannte NSDAP-Gauleiter, die den Landesregierungen übergeordnet waren und die Durchsetzung der vom Reichskanzler vorgegebenen politischen Richtlinien zu gewährleisten hatten. Entsprechend wurden auch die kleineren Verwaltungseinheiten wie Kreise und Gemeinden gleichgeschaltet. 

  • Mit dem Gesetz über den Neuaufbau des Reiches vom 30. Januar 1934 wurde die Gleichschaltung der Länder abgeschlossen: Das Reich übernahm die Hoheitsrechte der Länder und beendete damit deren Existenz im staatsrechtlichen Sinne; das Deutsche Reich wurde zu einem Einheitsstaat mit zentraler Regierung.

  • Das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 bestimmte, dass „Beamte, die nicht arischer Abstammung sind, … in den Ruhestand zu versetzen" sind; dementsprechend wurden jüdische, aber auch liberale und demokratische Beamte aus der Verwaltung, aus Schulen und Universitäten entfernt und durch Nationalsozialisten ersetzt. Nach nationalsozialistischer Auffassung waren Juden nicht in der Lage, deutsch zu denken und dementsprechend auch nicht fähig, Deutsche zu regieren. Der so genannte Arierparagraph kam auch in zahlreichen anderen Gesetzen zur Anwendung; die Juden wurden de facto aus dem öffentlichen Leben ausgeschlossen.

Die Parteien wurden im Zuge der Gleichschaltung verboten (die KPD unmittelbar nach dem Reichstagsbrand am 27. Februar, die SPD am 22. Juni) bzw. zur Selbstauflösung veranlasst: Die DNVP, die der NSDAP zu einer regierungsfähigen Mehrheit verholfen hatte, löste sich im Juni 1933 auf, die kleineren Parteien folgten, und das Zentrum löste sich im Juli auf. Mit dem Gesetz gegen die Neubildung von Parteien vom 14. Juli 1933 wurde die NSDAP zur einzigen zugelassenen Partei in Deutschland. Am 1. Dezember 1933 definierte das Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat die NSDAP als „Trägerin des deutschen Staatsgedankens und mit dem Staate unlösbar verbunden". Die totale Einheit von Staat und Partei konnte jedoch nie vollkommen verwirklicht werden.

Parallel zur Gleichschaltung der Länder und mit ebensolcher Intensität betrieb die NSDAP vom Zeitpunkt ihrer Machtübernahme an die Gleichschaltung aller gesellschaftlicher Verbände und Organisationen, indem sie sie in der NSDAP angeschlossene Verbände umwandelte, die der Reichsleitung der NSDAP unterstellt waren. Zu diesen Verbänden gehörten u. a. der 

  • NSD-Ärztebund, der 

  • Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen, der 

  • NS-Lehrerbund, der 

  • Reichsbund der deutschen Beamten, die 

  • Nationalsozialistische Volkswohlfahrt sowie die 

  • Deutsche Arbeitsfront (DAF) unter der Führung von Robert Ley. 

Die DAF trat am 10. Mai 1933 an die Stelle der freien Gewerkschaften, die am 2. Mai, am Tag nach dem erstmals mit grossem propagandistischen Aufwand begangenen „Tag der nationalen Arbeit", zerschlagen worden waren. Die DAF war nicht wie die Gewerkschaften in erster Linie eine Arbeitnehmer-Schutzorganisation, sondern wollte alle „schaffenden Deutschen der Stirn und der Faust", Arbeiter, Angestellte, Gewerbetreibende, Handwerker und Unternehmer in einer Einheitsorganisation versammeln; ihre Hauptaufgabe war die politische Schulung ihrer Mitglieder, und sie beherrschte sogar die Freizeit ihrer Mitglieder durch die von ihr gegründete NS-Bewegung Kraft durch Freude (KDF). 

Daneben bestanden die Gliederungen der NSDAP wie z. B. 

  • SA, 

  • SS, 

  • Hitler-Jugend (HJ), die 

  • NS-Frauenschaft und der 

  • NSD-Studentenbund; 

sie waren Teil der Partei. Sowohl angeschlossene Verbände als auch Gliederungen waren wie die Partei selbst straff organisiert und in Gaue und Kreise unterteilt, und mit ihren Verbänden und Gliederungen erfasste die NSDAP den Grossteil der Bevölkerung.

Ministerium für Volksaufklärung und Propaganda

Unmittelbar nach den manipulierten März-Wahlen errichtete Hitler das Ministerium für Volksaufklärung und Propaganda, dessen Leitung er Joseph Goebbels übertrug. Das Propagandaministerium überwachte und bestimmte die Propaganda im In- und Ausland, kontrollierte Rundfunk und Presse und gab die zu veröffentlichenden Nachrichten vor, genehmigte Drehbücher, Theaterstücke und Bücher bzw. lehnte sie ab und „betreute" die bildende Kunst. 

Es war laut Verordnung Adolf Hitlers vom 30. Juni 1933 zuständig „für alle Aufgaben der geistigen Einwirkung auf die Nation, der Werbung für Staat, Kultur und Wirtschaft, der Unterrichtung der in- und ausländischen Öffentlichkeit über sie und der Verwaltung aller diesen Zwecken dienenden Einrichtungen". Das Reichskulturkammergesetz vom 22. September 1933 mit seiner Bestimmung, die „Angehörigen der Tätigkeitszweige, die seinen Aufgabenkreis betreffen, in Körperschaften des öffentlichen Rechts zusammenzufassen", lieferte dem Propagandaminister die Handhabe für die Gleichschaltung von Presse, Rundfunk, darstellender und bildender Kunst, Musik und Schrifttum in der Reichskulturkammer, der alle publizistisch und künstlerisch Tätigen angehören mussten, sofern sie mit ihrem Werk an die Öffentlichkeit treten wollten. 

Offensichtlichen Ausdruck fand die Kulturpolitik und Kunstauffassung des Nationalsozialismus in der Bücherverbrennung am 10. Mai 1933 und in der Ausstellung Entartete Kunst, die parallel zur Grossen Deutschen Kunstausstellung „arteigener Kunst" im neueröffneten Haus der Deutschen Kunst 1937 in München gezeigt wurde.

Ebenso wie Publizistik und Kunst wurden Erziehung und Wissenschaft der Kontrolle des Staates unterstellt: 

  • Am 17. Juni 1933 übernahm der Leiter der HJ, der Reichsjugendführer Baldur von Schirach, die Führung über sämtliche Jugendverbände im Reich und löste sie entweder auf oder gliederte sie in die HJ ein. Am 1. Dezember 1936 wurde die gesamte Jugend als Staatsjugend in der HJ zusammengefasst; die Mitgliedschaft in der HJ war Pflicht. Die allgemeinen Schulen hatten die Aufgabe, „den politischen Menschen zu bilden, der in allem Denken und Handeln dienend und opfernd in seinem Volk wurzelt und der Geschichte und dem Schicksal seines Staates ganz und unabtrennbar zuinnerst verbunden ist". 

  • Für die Ausbildung des Führernachwuchses gab es Nationalpolitische Erziehungsanstalten (Napolas) und parteieigene Adolf-Hitler-Schulen. An den Hochschulen trat an Stelle der freien Forschung die „völkische" Wissenschaft, in der „Nichtarier" und Gegner des Nationalsozialismus keinen Platz hatten. 

  • Bereits in den ersten Wochen nach der nationalsozialistischen Machtübernahme wurden 15 prominente jüdische Professoren entlassen, unter ihnen Albert Einstein, und bis 1939 war beinahe die Hälfte aller Stellen an den deutschen Hochschulen neu besetzt. Ebenso wurden jüdische Studenten sukzessive von den deutschen Universitäten verdrängt.

Die Gleichschaltung der Kirchen gelang nur unvollkommen: In dem Reichskonkordat vom 20. Juli 1933 machte Hitler der katholischen Kirche in Deutschland weitreichende Zugeständnisse und suchte sie dadurch von der Politik fernzuhalten, was aber die Kritik an der NS-Diktatur oder gar den Widerstand einiger Geistlicher und praktizierender Katholiken nicht verhindern konnte. Die geplante Gleichschaltung der evangelischen Landeskirchen, die über die nationalsozialistische Glaubensbewegung Deutsche Christen erfolgen sollte, scheiterte teilweise am Widerstand vor allem der Bekennenden Kirche.

Mit der Übernahme des Amtes des Reichspräsidenten durch Hitler am 2. August 1934 nach dem Tod Hindenburgs war der Prozess der Machtergreifung abgeschlossen und die Gleichschaltung im Wesentlichen vollendet; der Prozess der politischen Durchdringung der Bevölkerung wurde, vor allem über die Gliederungen der NSDAP und die ihr angeschlossenen Verbände sowie durch die massive Verfolgung Oppositioneller, intensiv vorangetrieben. Aber ebenso wenig wie die völlige Einheit von Staat und Partei konnte die angestrebte totale Beherrschung der Bevölkerung durchgesetzt werden; in beiden Bereichen blieben Freiräume. Diese Freiräume wurden jedoch nur selten zur Opposition gegen die NS-Diktatur genutzt: die innere Emigration vieler Menschen half nicht, die Diktatur und ihre Protagonisten zu beseitigen.

Bücherverbrennung / Hermann Göring / Goebbels, Göring und Hess / Hitler-Jugend HJ / Kraft durch Freude KdF / NS-Mutterschaft / Reichstagsbrand / Heinrich Himmler

Nationalsozialismus

 

Hitlers erstem Kabinett als Reichskanzler gehörten lediglich zwei nationalsozialistische Minister an: Wilhem Frick, der als Innenminister massgeblich am Aufbau der NS-Diktatur beteiligt war, und Hermann Göring als Minister ohne Geschäftsbereich. Der Grossteil des Kabinetts, das Hitler propagandistisch als Kabinett der „nationalen Erhebung" verherrlichen liess, setzte sich aus DNVP- und Stahlhelm-Mitgliedern sowie aus parteilosen Konservativen zusammen. 

Für den 5. März 1933 ordnete Hitler Neuwahlen an, denn er wollte nicht „die Arbeit des Wiederaufbaus der Genehmigung derer unterstellen, die den Zusammenbruch verursachten". Die März-Wahlen erbrachten für die NSDAP 44 Prozent, für die DNVP 8 Prozent.

Schrittweise Errichtung der Diktatur...

Wichtigstes Moment bei der „Machtergreifung" war unter dem Schlagwort der „nationalen Erhebung" des deutschen Volkes die Gleichschaltung aller Bereiche des öffentlichen Lebens und die Übernahme aller wichtiger Machtpositionen in Politik und Gesellschaft durch die Nationalsozialisten: die Gleichschaltung. 

Daneben spielte die Bezugnahme der NSDAP und ihrer nationalen Revolution auf die preussisch-deutsche Tradition eine entscheidende Rolle für die Akzeptanz ihres Systems; diese Beanspruchung der Tradition fand ihren propagandistischen Ausdruck im „Tag von Potsdam" am 21. März 1933 zur Feier der Eröffnung des neuen Reichstages, als sich Hitler und Hindenburg über dem Grab Friedrichs des Grossen die Hände reichten. Kennzeichnend für die Machtergreifung war weiterhin das unberechenbare Nebeneinander von Legalität – soweit sie als Instrument zur Erreichung der nationalsozialistischen Ziele einsetzbar war – und mit Terror verbundenem Rechts- und Verfassungsbruch.

...durch Gleichschaltung

Die Gleichschaltung durchdrang alle Ebenen von Staat und Gesellschaft. 

  • Auf Reichsebene bedeutete sie die allmähliche Verdrängung Deutschnationaler wie Franz von Papen, der bereits im April 1933 als Vizekanzler ausschied, und Alfred Hugenberg, der im Juni 1933 als Wirtschafts- und Ernährungsminister zurücktrat, aus der Reichsregierung; 

  • auf Länderebene übernahm sukzessive die NSDAP die Regierung. Vorreiter der Ländergleichschaltung und zugleich Zentrum der Machtergreifung war Preussen: In dem grössten deutschen Land – es umfasste zwei Drittel der Gesamtfläche des Deutschen Reiches – hatte Hermann Göring seit dem 30. Januar 1933 das Amt des kommissarischen Innenministers und ab April 1933 zugleich das des Ministerpräsidenten inne; er hatte damit nach der Machtergreifung der NSDAP die Verfügungsgewalt über den preussischen Polizeiapparat, den er noch durch eine 50 000 Mann starke Hilfspolizeitruppe, die sich vor allem aus SA- und SS-Männern rekrutierte, verstärkte. Es gab in Preussen nun keine Staatsgewalt mehr, die gegen die terroristischen Ausschreitungen der SA gegen Kommunisten und Sozialdemokraten im Vorfeld der Reichstagswahlen vom 5. März hätte eingreifen können. 

Bis Mitte Februar war die NSDAP ausserdem in einigen kleineren Ländern an die Regierung gelangt; die Gleichschaltung der übrigen Länder erfolgte nach den Wahlen vom 5. März. Am 31. März ordnete die Reichsregierung mit dem vorläufigen Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich die Auflösung der Länderparlamente und ihre Neubildung entsprechend den Reichstagswahlergebnissen vom 5. März an; die NSDAP wurde somit in allen Länderparlamenten stärkste Kraft. 

Per Gesetz vom 7. April 1933, dem Zweiten Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich wurde dann das Amt des Reichstatthalters geschaffen; die Reichsstatthalter waren zunächst vom Reichspräsidenten, später von Hitler selbst ernannte NSDAP-Gauleiter, die den Landesregierungen übergeordnet waren und die Durchsetzung der vom Reichskanzler vorgegebenen politischen Richtlinien zu gewährleisten hatten. Entsprechend wurden auch die kleineren Verwaltungseinheiten wie Kreise und Gemeinden gleichgeschaltet. 

  • Mit dem Gesetz über den Neuaufbau des Reiches vom 30. Januar 1934 wurde die Gleichschaltung der Länder abgeschlossen: Das Reich übernahm die Hoheitsrechte der Länder und beendete damit deren Existenz im staatsrechtlichen Sinne; das Deutsche Reich wurde zu einem Einheitsstaat mit zentraler Regierung.

  • Das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 bestimmte, dass „Beamte, die nicht arischer Abstammung sind, … in den Ruhestand zu versetzen" sind; dementsprechend wurden jüdische, aber auch liberale und demokratische Beamte aus der Verwaltung, aus Schulen und Universitäten entfernt und durch Nationalsozialisten ersetzt. Nach nationalsozialistischer Auffassung waren Juden nicht in der Lage, deutsch zu denken und dementsprechend auch nicht fähig, Deutsche zu regieren. Der so genannte Arierparagraph kam auch in zahlreichen anderen Gesetzen zur Anwendung; die Juden wurden de facto aus dem öffentlichen Leben ausgeschlossen.

Die Parteien wurden im Zuge der Gleichschaltung verboten (die KPD unmittelbar nach dem Reichstagsbrand am 27. Februar, die SPD am 22. Juni) bzw. zur Selbstauflösung veranlasst: Die DNVP, die der NSDAP zu einer regierungsfähigen Mehrheit verholfen hatte, löste sich im Juni 1933 auf, die kleineren Parteien folgten, und das Zentrum löste sich im Juli auf. Mit dem Gesetz gegen die Neubildung von Parteien vom 14. Juli 1933 wurde die NSDAP zur einzigen zugelassenen Partei in Deutschland. Am 1. Dezember 1933 definierte das Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat die NSDAP als „Trägerin des deutschen Staatsgedankens und mit dem Staate unlösbar verbunden". Die totale Einheit von Staat und Partei konnte jedoch nie vollkommen verwirklicht werden.

Parallel zur Gleichschaltung der Länder und mit ebensolcher Intensität betrieb die NSDAP vom Zeitpunkt ihrer Machtübernahme an die Gleichschaltung aller gesellschaftlicher Verbände und Organisationen, indem sie sie in der NSDAP angeschlossene Verbände umwandelte, die der Reichsleitung der NSDAP unterstellt waren. Zu diesen Verbänden gehörten u. a. der 

  • NSD-Ärztebund, der 

  • Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen, der 

  • NS-Lehrerbund, der 

  • Reichsbund der deutschen Beamten, die 

  • Nationalsozialistische Volkswohlfahrt sowie die 

  • Deutsche Arbeitsfront (DAF) unter der Führung von Robert Ley. 

Die DAF trat am 10. Mai 1933 an die Stelle der freien Gewerkschaften, die am 2. Mai, am Tag nach dem erstmals mit grossem propagandistischen Aufwand begangenen „Tag der nationalen Arbeit", zerschlagen worden waren. Die DAF war nicht wie die Gewerkschaften in erster Linie eine Arbeitnehmer-Schutzorganisation, sondern wollte alle „schaffenden Deutschen der Stirn und der Faust", Arbeiter, Angestellte, Gewerbetreibende, Handwerker und Unternehmer in einer Einheitsorganisation versammeln; ihre Hauptaufgabe war die politische Schulung ihrer Mitglieder, und sie beherrschte sogar die Freizeit ihrer Mitglieder durch die von ihr gegründete NS-Bewegung Kraft durch Freude (KDF). 

Daneben bestanden die Gliederungen der NSDAP wie z. B. 

  • SA, 

  • SS, 

  • Hitler-Jugend (HJ), die 

  • NS-Frauenschaft und der 

  • NSD-Studentenbund; 

sie waren Teil der Partei. Sowohl angeschlossene Verbände als auch Gliederungen waren wie die Partei selbst straff organisiert und in Gaue und Kreise unterteilt, und mit ihren Verbänden und Gliederungen erfasste die NSDAP den Grossteil der Bevölkerung.

Ministerium für Volksaufklärung und Propaganda

Unmittelbar nach den manipulierten März-Wahlen errichtete Hitler das Ministerium für Volksaufklärung und Propaganda, dessen Leitung er Joseph Goebbels übertrug. Das Propagandaministerium überwachte und bestimmte die Propaganda im In- und Ausland, kontrollierte Rundfunk und Presse und gab die zu veröffentlichenden Nachrichten vor, genehmigte Drehbücher, Theaterstücke und Bücher bzw. lehnte sie ab und „betreute" die bildende Kunst. 

Es war laut Verordnung Adolf Hitlers vom 30. Juni 1933 zuständig „für alle Aufgaben der geistigen Einwirkung auf die Nation, der Werbung für Staat, Kultur und Wirtschaft, der Unterrichtung der in- und ausländischen Öffentlichkeit über sie und der Verwaltung aller diesen Zwecken dienenden Einrichtungen". Das Reichskulturkammergesetz vom 22. September 1933 mit seiner Bestimmung, die „Angehörigen der Tätigkeitszweige, die seinen Aufgabenkreis betreffen, in Körperschaften des öffentlichen Rechts zusammenzufassen", lieferte dem Propagandaminister die Handhabe für die Gleichschaltung von Presse, Rundfunk, darstellender und bildender Kunst, Musik und Schrifttum in der Reichskulturkammer, der alle publizistisch und künstlerisch Tätigen angehören mussten, sofern sie mit ihrem Werk an die Öffentlichkeit treten wollten. 

Offensichtlichen Ausdruck fand die Kulturpolitik und Kunstauffassung des Nationalsozialismus in der Bücherverbrennung am 10. Mai 1933 und in der Ausstellung Entartete Kunst, die parallel zur Grossen Deutschen Kunstausstellung „arteigener Kunst" im neueröffneten Haus der Deutschen Kunst 1937 in München gezeigt wurde.

Ebenso wie Publizistik und Kunst wurden Erziehung und Wissenschaft der Kontrolle des Staates unterstellt: 

  • Am 17. Juni 1933 übernahm der Leiter der HJ, der Reichsjugendführer Baldur von Schirach, die Führung über sämtliche Jugendverbände im Reich und löste sie entweder auf oder gliederte sie in die HJ ein. Am 1. Dezember 1936 wurde die gesamte Jugend als Staatsjugend in der HJ zusammengefasst; die Mitgliedschaft in der HJ war Pflicht. Die allgemeinen Schulen hatten die Aufgabe, „den politischen Menschen zu bilden, der in allem Denken und Handeln dienend und opfernd in seinem Volk wurzelt und der Geschichte und dem Schicksal seines Staates ganz und unabtrennbar zuinnerst verbunden ist". 

  • Für die Ausbildung des Führernachwuchses gab es Nationalpolitische Erziehungsanstalten (Napolas) und parteieigene Adolf-Hitler-Schulen. An den Hochschulen trat an Stelle der freien Forschung die „völkische" Wissenschaft, in der „Nichtarier" und Gegner des Nationalsozialismus keinen Platz hatten. 

  • Bereits in den ersten Wochen nach der nationalsozialistischen Machtübernahme wurden 15 prominente jüdische Professoren entlassen, unter ihnen Albert Einstein, und bis 1939 war beinahe die Hälfte aller Stellen an den deutschen Hochschulen neu besetzt. Ebenso wurden jüdische Studenten sukzessive von den deutschen Universitäten verdrängt.

Die Gleichschaltung der Kirchen gelang nur unvollkommen: In dem Reichskonkordat vom 20. Juli 1933 machte Hitler der katholischen Kirche in Deutschland weitreichende Zugeständnisse und suchte sie dadurch von der Politik fernzuhalten, was aber die Kritik an der NS-Diktatur oder gar den Widerstand einiger Geistlicher und praktizierender Katholiken nicht verhindern konnte. Die geplante Gleichschaltung der evangelischen Landeskirchen, die über die nationalsozialistische Glaubensbewegung Deutsche Christen erfolgen sollte, scheiterte teilweise am Widerstand vor allem der Bekennenden Kirche.

Mit der Übernahme des Amtes des Reichspräsidenten durch Hitler am 2. August 1934 nach dem Tod Hindenburgs war der Prozess der Machtergreifung abgeschlossen und die Gleichschaltung im Wesentlichen vollendet; der Prozess der politischen Durchdringung der Bevölkerung wurde, vor allem über die Gliederungen der NSDAP und die ihr angeschlossenen Verbände sowie durch die massive Verfolgung Oppositioneller, intensiv vorangetrieben. Aber ebenso wenig wie die völlige Einheit von Staat und Partei konnte die angestrebte totale Beherrschung der Bevölkerung durchgesetzt werden; in beiden Bereichen blieben Freiräume. Diese Freiräume wurden jedoch nur selten zur Opposition gegen die NS-Diktatur genutzt: die innere Emigration vieler Menschen half nicht, die Diktatur und ihre Protagonisten zu beseitigen.