Befehl des Militärkommandanten des
sowjetischen Sektors von Berlin betr. Erklärung des Ausnahmezustandes im
sowjetischen Sektor von Berlin.
Für die Herbeiführung einer festen
öffentlichen Ordnung im sowjetischen Sektor von Berlin wird befohlen:
1.
Ab 13 Uhr wird im sowjetischen Sektor von Berlin der Ausnahmezustand
verhängt.
2.
Alle Demonstrationen, Versammlungen, Kundgebungen und sonstige
Menschenansammlungen über drei Personen werden auf Straßen und Plätzen wie
auch in öffentlichen Gebäuden verboten.
3.
Jeglicher Verkehr von Fußgängern und der Verkehr von Kraftfahrzeugen
und anderen Fahrzeugen wird von 21 Uhr bis 5 Uhr verboten.
4.
Diejenigen, die gegen diesen Befehl verstoßen, werden nach den
Kriegsgesetzen bestraft.
Militärkommandant
des sowjetischen Sektors von Groß-Berlin
Gez.
Generalmajor Dibrowa
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