Ausnahmezustand, 18. Juni 1953

 

Befehl des Militärkommandanten des sowjetischen Sektors von Berlin betr. Erklärung des Ausnahmezustandes im sowjetischen Sektor von Berlin.

Für die Herbeiführung einer festen öffentlichen Ordnung im sowjetischen Sektor von Berlin wird befohlen:

1.        Ab 13 Uhr wird im sowjetischen Sektor von Berlin der Ausnahmezustand verhängt.

2.        Alle Demonstrationen, Versammlungen, Kundgebungen und sonstige Menschenansammlungen über drei Personen werden auf Straßen und Plätzen wie auch in öffentlichen Gebäuden verboten.

3.        Jeglicher Verkehr von Fußgängern und der Verkehr von Kraftfahrzeugen und anderen Fahrzeugen wird von 21 Uhr bis 5 Uhr verboten.

4.        Diejenigen, die gegen diesen Befehl verstoßen, werden nach den Kriegsgesetzen bestraft.

Militärkommandant des sowjetischen Sektors von Groß-Berlin

Gez. Generalmajor Dibrowa