Auf Grund der Erklärung der
Teilnehmerstaates des Warschauer Vertrages und des Beschlusses der Volkskammer
beschließt der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik:
Die Erhaltung des Friedens erfordert,
dem Treiben der westdeutschen Revanchisten und Militaristen einen Riegel
vorzuschieben und durch den Abschluss eines Friedensvertrages den Weg zu öffnen
für die Sicherung des Friedens und die Wiedergeburt Deutschlands als
friedliebender, antiimperialistischer, neutraler Staat. Der Standpunkt der
Bonner Regierung, der zweite Weltkrieg sei noch nicht zu Ende, kommt der
Forderung gleich auf Freiheit für militärische Provokationen und
Bürgerkriegsmaßnahmen. Diese imperialistische Politik, die unter der Maske des
Antikommunismus geführt wird, ist die Fortsetzung der aggressiven Ziele des
faschistischen deutschen Imperialismus zur Zeit des Dritten Reiches. Aus der
Niederlage Hitler-Deutschlands im zweiten Weltkrieg hat die Bonner Regierung die
Schlussfolgerung gezogen, dass die räuberische Politik des deutschen
Monopolkapitals und seiner Hitler-Generale noch einmal versucht werden soll,
indem auf eine deutsche nationalstaatliche Politik verzichtet und
Westdeutschland in einen NATO-Staat, in einen Satellitenstaat der USA verwandelt
wurde.
Diese neuerliche Bedrohung des deutschen
Volkes und der europäischen Völker durch den deutschen Militarismus konnte zu
einer akuten Gefahr werden, weil in der westdeutschen Bundesrepublik und in der
Frontstadt Westberlin die grundlegenden Bestimmungen des Potsdamer Abkommens
über die Ausmerzung des Militarismus und Nazismus fortlaufend gebrochen worden
sind. (...)
Zur Unterbindung der feindlichen
Tätigkeit der revanchistischen und militaristischen Kräfte Westdeutschlands
und Westberlins wird eine solche Kontrolle an den Grenzen der Deutschen
Demokratischen Republik einschließlich der Grenze zu den Westsektoren von
Groß-Berlin eingeführt, wie sie an den Grenzen jedes souveränen Staates
üblich ist. Es ist an den Westberliner Grenzen eine verlässliche Bewachung und
eine wirksame Kontrolle zu gewährleisten, um der Wühltätigkeit den Weg zu
verlegen. Diese Grenzen dürfen von Bürgern der Deutschen Demokratischen
Republik nur noch mit besonderer Genehmigung passiert werden. Solange Westberlin
nicht in eine entmilitarisierte neutral Freie Stadt verwandelt ist, bedürfen
Bürger der Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik für das
Überschreiten der Grenzen nach Westberlin einer besonderen Bescheinigung. Der
Besuch von friedlichen Bürgern Westberlins in der Hauptstadt der Deutschen
Demokratischen Republik (das demokratische Berlin) ist unter Vorlage des
Westberliner Personalausweises möglich. Revanchepolitikern und Agenten des
westdeutschen Militarismus ist das Betreten der Hauptstadt der DDR
(demokratisches Berlin) nicht erlaubt. Für den Besuch von Bürgern der
westdeutschen Bundesrepublik im demokratischen Berlin bleiben die bisherigen
Kontrollbestimmungen in Kraft. Die Einreise von Bürgern anderer Staaten in die
Hauptstadt der Demokratischen Republik wird von diesen Bestimmungen nicht
berührt.
Für Reisen von Bürgern Westberlins
über die Verbindungswege der Deutschen Demokratischen Republik ins Ausland
gelten die bisherigen Bestimmungen weiter. Für den Transitverkehr zwischen
Westberlin und Westdeutschland durch die Deutsche Demokratische Republik wird an
den bisherigen Bestimmungen durch diesen Beschluss nichts geändert.
Der Minister des Innern, der Minister
für Verkehrswesen und der Oberbürgermeister von Groß-Berlin werden
beauftragt, die notwendigen Ausführungsbestimmungen zu erlassen.
Dieser Beschluss über Maßnahmen zur
Sicherung des Friedens, zum Schutze der Deutschen Demokratischen Republik,
insbesondere ihrer Hauptstadt Berlin, und zur Gewährleistung der Sicherheit
anderer sozialistischer Staaten bleibt bis zum Abschluss eines deutschen
Friedensvertrages in Kraft.
Berlin, den 12. August 1961
(in:
Geschichte in Quellen - Die Welt seit 1945 -, bearbeitet von Helmut Krause und
Karlheinz Reif, Bayerischer Schulbuch-Verlag, München 1980, S. 319)
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