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Direktive JCS 1067

Die Direktive JCS 1067 an den Oberbefehlshaber der Besatzungstruppen der USA über die Ziele der Militärregierung in Deutschland vom 26. 4. 1945.

2. Die Grundlage der Militärregierung:
a) Die Rechte, die Machtbefugnisse und die Rechtsstellung der Militärregierung in Deutschland gründen sieh auf der bedingungslosen Übergabe oder der vollständigen Niederlage Deutschlands.

4. Grundlegende Ziele der Militärregierung in Deutschland:

a) Es muß den Deutschen klargemacht werden, daß Deutschlands rücksichtslose Kriegführung und der fanatische Widerstand der Nazis die deutsche Wirtschaft zerstört und Chaos und Leiden unvermeidlich gemacht haben und daß sie nicht der Verantwortung für das entgehen können, was sie selbst auf sich geladen haben.

b) Deutschland wird nicht besetzt zum Zwecke seiner Befreiung, sondern als ein besiegter Feindstaat. Ihr Ziel ist nicht die Unterdrückung, sondern die Besetzung Deutschlands, um gewisse wichtige alliierte Absichten zu verwirklichen. Bei der Durchführung der Besetzung und Verwaltung müssen Sie gerecht, aber fest und unnahbar sein. Die Verbrüderung mit deutschen Beamten und der Bevölkerung werden Sie streng unterbinden.

c) Das Hauptziel der Alliierten ist es. Deutschland daran zu hindern, je wieder eine Bedrohung des Weltfriedens zu werden. [. . -|

5. Wirtschaftskontrollen:

[, . , ] Sie [werden] sich von dem Grundsatz leiten lassen, daß der deutschen Wirtschaft in dem Maße Kontrollen auferlegt werden können, als erforderlich ist, [. . .] um Hungersnot oder Krankheiten und Unruhen, die eine Gefährdung dieser Streitkräfte darstellen würden, vorzubeugen. Sie werden bei der Durchführung des Reparationsprogramms oder anderweitig nichts unternehmen, was geeignet wäre, die grundlegenden Lebensbedingungen in Deutschland oder in Ihrer Zone auf einem höheren Stand zu halten als in irgendeinem benachbarten Mitgliedstaat der Vereinten Nationen.

 

 

 
 
 
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