Der Begriff der Integration

Der Verzicht auf das Recht der alleinigen Bestimmung einer Angelegenheit und die Übertragung dieses Rechts an ein höheres Gremium unter Beteiligung mehrerer anderer vorher Selbstbestimmter, die genauso auf dieses Recht verzichtet haben, nennt man Integration. 

Beispiele: 

  • selbstständig sich bestimmende Individuen heiraten und fällen ab diesem Zeitpunkt die Entscheidungen gemeinsam und Berücksichtigung der Interessen des Anderen.
  • Staaten übertragen Entscheidungsrechte, die sie haben, an ein gemeinsames Gremium, das die Entscheidungen treffen muss. Dabei werden alle Interessen berücksichtigt!