Der Begriff der Integration
Der Verzicht auf das Recht der alleinigen Bestimmung einer Angelegenheit und
die Übertragung dieses Rechts an ein höheres Gremium unter Beteiligung
mehrerer anderer vorher Selbstbestimmter, die genauso auf dieses Recht
verzichtet haben, nennt man Integration.
Beispiele:
- selbstständig sich bestimmende Individuen heiraten und fällen ab diesem
Zeitpunkt die Entscheidungen gemeinsam und Berücksichtigung der Interessen
des Anderen.
- Staaten übertragen Entscheidungsrechte, die sie haben, an ein gemeinsames
Gremium, das die Entscheidungen treffen muss. Dabei werden alle Interessen
berücksichtigt!
|