Euthanasie

  ADOLF HITLER

Berlin, den 1. September 1939

Reichsleiter Bouhler
und Dr. med. Brandt

sind unter Verantwortung beauftragt, die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, dass nach menschlichen Ermessen unheilbar Kranken bei kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann.

(gez. Adolf Hitler)