ADOLF HITLER
Berlin, den 1. September 1939
Reichsleiter Bouhler
und Dr. med. Brandt
sind unter Verantwortung beauftragt, die Befugnisse namentlich zu
bestimmender Ärzte so zu erweitern, dass nach menschlichen Ermessen unheilbar
Kranken bei kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt
werden kann.
(gez. Adolf Hitler)
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