Die
Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet
wird:
§ 1In
Deutschland besteht als einzige politische Partei die
Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei.
§ 2Wer
es unternimmt, den organisatorischen Zusammenhalt einer anderen
politischen Partei aufrechtzuerhalten oder eine neue politische Partei
zu bilden, wird, sofern nicht die Tat nach anderen Vorschriften mit
einer höheren Strafe bedroht ist, mit Zuchthaus bis zu drei Jahren oder
mit Gefängnis von sechs Monaten bis zu drei Jahren bestraft.
(Reichsgesetzblatt
I S. 479) |