Nerobefehl
Hitlers Zerstörungsbefehl vom 20. März 1945 (Auszug):
"Der Kampf um die Existenz unseres Volkes zwingt auch innerhalb des
Reichsgebietes zur Ausnutzung aller Mittel, die die Kampfkraft unseres Feindes
schwächen und sein weiteres Vordringen behindern. Alle Möglichkeiten, der
Schlagkraft des Feindes unmittelbar oder mittelbar den nachhaltigsten Schaden
zuzuführen, müssen ausgenutzt werden...
Ich befehle daher:
1. Alle militärischen, Verkehrs-, Nachrichten-, Industrie- und
Versorgungsanlagen sowie Sachwerte innerhalb des Reichsgebietes, die sich der
Feind für die Fortsetzung seines Kampfes irgendwie sofort oder in absehbarer
Zeit nutzbar machen kann, sind zu zerstören..."
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