1. Wir fordern den
Zusammenschluß aller Deutschen auf Grund des
Selbstbestimmungsrechtes der Völker zu einem Groß-Deutschland.
2. Wir fordern die Gleichberechtigung des
deutschen Volkes gegenüber den anderen Nationen, Aufhebung der
Friedensverträge in Versailles und St. Germain.
3. Wir fordern Land u. Boden (Kolonien)
zur Ernährung unseres Volkes u. Ansiedelung unseres
Bevölkerungs-Ueberschusses.
4. Staatsbürger kann nur sein, wer
Volksgenosse ist. Volksgenosse kann nur sein, wer deutschen
Blutes ist, ohne Rücksichtnahme auf Konfession. Kein Jude
kann daher Volksgenosse sein.
5. Wer nicht Staatsbürger ist, soll nur
als Gast in Deutschland leben können u. muß unter
Fremdengesetzgebung stehen.
6. Das Recht, über Führung u. Gesetze
des Staates zu bestimmen, darf nur dem Staatsbürger zustehen.
Daher fordern wir, daß jedes öffentlich Amt, gleichgiltig
welcher Art, gleich ob im Reich, Land oder Gemeinde nur durch
Staatsbürger bekleidet werden darf. - Wir bekämpfen die
korrumpierende Parlamentswirtschaft einer Stellenbesetzung nur
nach Parteigesichtspunkten ohne Rücksichten auf Charakter und
Fähigkeiten.
7. Wir fordern, daß sich der Staat
verpflichtet, in erster Linie für die Erwerbs u.
Lebensmöglichkeit der Staatsbürger zu sorgen. Wenn es nicht
möglich ist, die Gesamtbevölkerung des Staates zu ernähren,
so sind die Angehörigen fremder Nationen (Nicht-Staatsbürger)
aus dem Reiche auszuweisen.
8. Jede weitere Einwanderung
Nicht-Deutscher ist zu verhindern. Wir fordern, daß alle
Nicht-Deutschen, die seit 2. August 1914 in Deutschland
eingewandert sind, sofort zum Verlassen des Reiches gezwungen
werden.
9. Alle Staatsbürger müssen gleiche
Rechte u. Pflichten besitzen.
10. Erste Pflicht jedes Staatsbürgers
muß sein, geistig oder körperlich zu schaffen. Die Tätigkeit
des Einzelnen darf nicht gegen die Interessen der Allgemeinheit
verstoßen, sondern muß im Rahmen des Gesamten u. zum Nutzen
Aller erfolgen.
Daher fordern wir:
11. Abschaffung des arbeits- und mühelosen
Einkommens.
Brechung der Zinsknechtschaft.
12. Im Hinblick auf die ungeheuren Opfer an
Gut und Blut, die jeder Krieg vom Volke fordert, muß die
persönliche Bereicherung durch den Krieg als Verbrechen am
Volke bezeichnet werden. Wir fordern daher restlose
Einziehung aller Kriegsgewinne.
13. Wir fordern die Verstaatlichung aller
bisher bereits vergesellschafteten (Trust´s) Betriebe.
14. Wir fordern Gewinnbeteiligung an
Großbetrieben.
15. Wir fordern einen großzügigen Aufbau
der Alters-Versorgung.
16. Wir fordern die Schaffung eines
gesunden Mittelstands und seine Erhaltung. Sofortige Kommunalisierung
der Groß-Warenhäuser und ihre Vermietung zu billigen
Preisen an kleine Gewerbetreibende, schärfste Berücksichtigung
aller kleinen Gewerbetreibenden bei Lieferung an den Staat, die
Länder oder Gemeiden.
17. Wir fordern eine unseren nationalen
Bedürfnissen angepaßte Bodenreform, Schaffung eines Gesetzes
zur unentgeltlichen Enteignung von Boden für gemeinnützige
Zwecke. Abschaffung des Bodenzinses und Verhinderung jeder
Bodenspekulation.
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18. Wir fordern
den rücksichtslosen Kampf gegen diejenigen, die durch ihre
Tätigkeit das Gemein-Interesse schädigen. Gemeine
Volksverbrecher, Wucherer, Schieber usw. sind mit dem
Tode zu bestrafen, ohne Rücksichtnahme auf Konfession und
Rasse.
19. Wir fordern Ersatz für das der
materialistischen Weltordnung dienende römische Recht durch ein
Deutsches Gemein-Recht.
20. Um jedem fähigen und fleissigen
Deutschen das Erreichen höherer Bildung und damit das
Einrücken in führende Stellungen zu ermöglichen, hat der
Staat für einen gründlichen Ausbau unseres gesamten
Volksbildungswesens Sorge zu tragen. Die Lehrpläne aller
Bildungsanstalten sind den Erfordernissen des praktischen Lebens
anzupassen. Das Erfassen des Staatsgedankens muß bereits mit
Beginn des Verständnisses durch die Schule (Staatsbürgerkunde)
erzielt werden. Wir fordern die Ausbildung geistig besonders
veranlagter Kinder armer Eltern ohne Rücksicht auf deren Stand
oder Beruf auf Staatskosten.
21. Der Staat hat für die Hebung der
Volksgesundheit zu sorgen, durch den Schutz der Mutter und des
Kindes, durch Verbot der Jugendarbeit, durch Herbeiführung der
körperlichen Ertüchtigung mittels gesetzlicher Festlegung
einer Turn- und Sportpflicht, durch größte Unterstützung
aller sich mit körperlicher Jugend-Ausbildung beschäftigenden
Vereine.
22. Wir fordern die Abschaffung der
Söldnertruppen und die Bildung eines Volksheeres.
23. Wir fordern den gesetzlichen Kampf
gegen die bewußte politische Lüge und ihre Verbreitung
durch die Presse. Um die Schaffung einer deutschen Presse zu
ermöglichen, fordern wir, daß:
a) Sämtliche Schriftleiter und Mitarbeiter
von Zeitungen, die in Deutscher Sprache erscheinen,
Volksgenossen sein müssen.
b) Nichtdeutsche Zeitungen zu ihrem
Erscheinen der ausdrücklichen Genehmigung des Staates
bedürfen. Sie dürfen nicht in deutscher Sprache gedruckt
werden.
c) Jede finazielle Beteiligung an
Deutschen Zeitungen oder deren Beeinflussung durch
Nichtdeutsche gesetzlich verboten wird, u. fordern als Strafe
für Uebertrettungen die Schließung einer solchen Zeitung, so
wie die sofortige Ausweisung der daran beteiligten
Nichtdeutschen aus dem Reich. Zeitungen, die gegen das
Gemeinwohl verstoßen, sind zu verbieten. Wir fordern den
gesetzlichen Kampf gegen ein Kunst- u. Literatur-Richtung, die
einen zersetzenden Einfluß auf unser Volksleben ausübt u.
die Schließung von Veranstaltungen, die gegen vorstehende
Forderungen verstoßen.
24. Wir fordern die Freiheit aller
religiösen Bekenntnisse im Staat, soweit sie nicht dessen
Bestand gefährden oder gegen das Sittlichkeits- u. Moralgefühl
der germanischen Rasse verstoßen. Die Partei als solche
vertritt den Standpunkt eines positiven Christentums, ohne sich
konfessionell an ein bestimmtes Bekenntnis zu binden. Sie
bekämpft den jüdisch-materialistischen Geist in und außer
uns und ist überzeugt, daß eine dauernde Genesung unseres
Volkes nur erfolgen kann von innen heraus auf der
Grundlage:
Gemeinnutz vor Eigennutz
25. Zur Durchführung alles dessen fordern
wir die Schaffung einer starken Zentralgewalt des Reiches.
Unbedingte Autorität des politischen Zentralparlaments über
das gesamte Reich u. seine Organisationen im allgemeinen. Die
Bildung von Stände- und Berufskammern zur Durchführung der vom
Reich erlassenen Rahmengesetze in den einzelnen Bundesstaaten. |