Weisung Nr. 21 für den Fall "Barbarossa"
Aus Hitlers Weisung Nr. 21 vom 18. Dezember 1940 zum Fall Barbarossa:
"Die deutsche Wehrmacht muß darauf vorbereitet sein, auch vor Beendigung
des Krieges gegen England Sowjetrußland in einem schnellen Feldzug
niederzuwerfen (Fall "Barbarossa").
Das Heer wird hierzu alle verfügbaren Verbände einzusetzen haben mit der
Einschränkung, daß die besetzten Gebiete gegen Überraschung gesichert sein
müssen. ...
Der Schwerpunkt des Einsatzes der Kriegsmarine bleibt auch während eines
Ostfeldzuges eindeutig gegen England gerichtet.
Den Aufmarsch gegen Sowjetrußland werde ich gegebenenfalls acht Wochen vor dem
beabsichtigten Operationsbeginn befehlen. Vorbereitungen, die eine längere
Anlaufzeit benötigen, sind, soweit noch nicht geschehen, schon jetzt in Angriff
zu nehmen und bis zum 15.4.41 abzuschließen. ...
Die im westlichen Rußland stehende Masse des russischen Heeres soll in kühnen
Operationen unter weitem Vortreiben von Panzerkeilen vernichtet, der Abzug
kampfkräftiger Teile in die Weite des russischen Raumes verhindert werden.
In rascher Verfolgung ist dann eine Linie zu erreichen, aus der die russische
Luftwaffe reichsdeutsches Gebiet nicht mehr angreifen kann. Das Endziel der
Operation ist die Abschirmung gegen das asiatische Rußland auf der allgemeinen
Linie Wolga-Archangelsk. So kann erforderlicherweise das letzte Rußland
verbleibende Industriegebiet am Ural durch die Luftwaffe ausgeschaltet
werden."
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