Aus dem Augsburger Religionsfrieden von 1555

 

§ 7: Bekenntnisfrage „Und als der Churfürsten geordnete Räthe, etliche Fürsten und Stände des Heiligen Reichs eigener Person und etliche durch ihre Bottschafften mit vollkommenen Gewalt bey Uns gehorsamlich erschienen, und Wir Uns mit ihnen, an welchen Puncten am meisten gelegen und welcher Gestalt die Berathschlagung fürzunehmen zuförderst erinnert, hat sich gleich alsbald, wie auch auf etlichen vor gehaltenen Reichs-Tagen erfunden, daß der Articul der spaltigen Religion, daraus nunmehr ein gute Zeit allerhand Unrath Unfall und Widerwertigkeit im Reich Teutscher Nation erfolgt, unter ändern des Heiligen Reichs beschwerlichen Obliegen nochmals der fürnemst, trefflichst und hochwichtigst, an dem allen Standen und Unterthanen zu dem höchsten gelegen, unerledigt fürstünde.“