Aus den Beschlussfassungen der "großen Drei" auf der Konferenz von Jalta:

 

 

I. Weltorganisation

Es wurde beschlossen: (1) dass eine Konferenz der Vereinigten Nationen über die beabsichtigte Weltorganisation für Mittwoch, den 25. April 1945 einberufen und in den Vereinigten Staaten von Amerika abgehalten werde. (2) die zu dieser Konferenz einzuladenden Nationen sollen sein (a) Die Vereinten Nationen, so wie sie am 8. Februar 1945 bestanden haben. (b) solche der assoziierten Nationen, welche dem gemeinsamen Feind bis zum 1. März 1945 den Krieg erklärt haben (...)

III. Zerstückelung Deutschlands

Es wurde beschlossen, dass Artikel 12 (a) der Kapitulationsbedingungen für Deutschland folgendermaßen ergänzt werde: ‘Das Vereinigte Königreich, die Vereinigten Staaten von Amerika und die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken werden bezüglich Deutschlands höchste Machtvollkommenheit haben. In der Ausübung dieser Macht werden sie solche Maßnahmen treffen, einschließlich der völligen Entwaffnung, Entmilitarisierung und Zerstückelung, als sie für den künftigen Frieden und die Sicherheit für notwendig halten.’ (...)

IV. Okkupationszone für die Franzosen und Kontrollrat für Deutschland

Es wurde beschlossen, dass eine Zone in Deutschland, welche von französischen Streitkräften besetzt werden wird, Frankreich zugeteilt wird. Diese Zone wird aus der britischen und amerikanischen Zone gebildet werden und ihre Ausdehnung wird von den Briten und Amerikanern in Beratung mit der provisorischen französischen Regierung bestimmt werden. Es wurde auch beschlossen, dass die französische provisorische Regierung eingeladen werden soll, ein Mitglied des alliierten Kontrollrates für Deutschland zu werden.

V. Wiedergutmachung

Das folgende Protokoll wurde beschlossen: 1. Deutschland muss in natura für die Verluste zahlen, welche es den alliierten Nationen im Laufe des Krieges zugefügt hat. Wiedergutmachung sollen in erster Linie diejenigen Länder erhalten, welche die Hauptlast des Krieges getragen, die schwersten Verluste erlitten und den Sieg über den Feind gestaltet haben. 2. Wiedergutmachung in natura ist von Deutschland in den drei folgenden Formen zu nehmen: (a) innerhalb zweier Jahre nach der Übergabe Deutschlands oder dem Aufhören organisierten Widerstandes, Wegschaffungen von deutschem Nationalvermögen, welches sich sowohl auf dem Gebiete Deutschlands selbst als auch außerhalb des Gebietes befindet (Werkzeugmaschinen, Schiffe, rollendes Material, deutsche Investitionen im Auslande, Aktien Industrieller-, Transport- und anderer Unternehmungen in Deutschland), welche Wegschaffungen hauptsächlich für den Zweck der Zerstörung des Kriegspotentials Deutschlands durchzuführen sind; (b) jährliche Lieferungen von Gütern von der laufenden Produktion für eine festzusetzende Zeitspanne; (c) Benützung deutscher Arbeitskräfte. 3. Zur Ausarbeitung eines detaillierten Planes laut vorgenannter Grundsätze für die Erhebung von Reparationen von Deutschland wird eine alliierte Wiedergutmachungskommission in Moskau errichtet werden. Sie wird aus drei Vertretern bestehen – einem von der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, einem vom Vereinten Königreich und einem von den Vereinigten Staaten von Amerika. 4. Bezüglich der Festsetzung einer Gesamtsumme der Wiedergutmachung als auch der Verteilung unter den Ländern, welche unter der deutschen Aggression gelitten haben, kamen die sowjetischen und amerikanischen Delegationen folgendermaßen überein: ‘Die Moskauer Reparationskommission soll in ihren anfänglichen Studien als Unterlage für die Diskussion den Vorschlag der Sowjetregierung annehmen, dass die Gesamtsumme der Wiedergutmachung in Übereinstimmung mit den Punkten a und b des § 2 20 Milliarden Dollar sein sollten und dass davon 50% die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken erhalten solle.’ Die britische Delegation war der Ansicht, daß während der Besprechung über die Wiedergutmachungsfrage bei der Moskauer Wiedergutmachungskommission keine Wiedergutmachungsziffern genannt werden sollten. Der vorstehende sowjet-amerikanische Vorschlag wurde der Moskauer Reparationskommission als einer der Vorschläge, welche von der Kommission in Erwägung gezogen werden sollen, weitergegeben (...)"