Die Volkskammer erklärt den Beitritt der Deutschen Demokratischen
Republik zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik
Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes mit Wirkung vom 3.
Oktober 1990.
Sie geht davon aus,
- dass die Beratungen zum Einigungsvertrag zu diesem Termin abgeschlossen
sind
- die Zwei-plus-Vier-Verhandlungen einen Stand erreicht haben, der die außen-
und sicherheitspolitischen Bedingungen der deutschen Einheit regelt,
- die Länderbildung soweit vorbereitet ist, dass die Wahl in den Länderparlamenten
am 14. Oktober 1990 durchgeführt werden kann.
Vorstehender Beschluss wurde von der Volkskammer der Deutschen
Demokratischen Republik in ihrer 30. Tagung am 23. August 1990 gefasst.
Die Präsidentin
der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik
Bergmann-Pohl
Quelle: BGBI. 1990, I, S. 2058.
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