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am 26. Juni 1884
Unsere Absicht ist, nicht Provinzen zu gründen,
sondern kaufmännische Unternehmungen, aber in der höchsten
Entwickelung, auch solche, die sich eine Souveränität, eine schließlich
dem Deutschen Reich lehnbar bleibende, unter seiner Protektion stehende
kaufmännische Souveränität erwerben, zu schützen in ihrer freien
Entwickelung sowohl gegen die Angriffe aus der unmittelbaren
Nachbarschaft als auch gegen Bedrückung und Schädigung von seiten
anderer europäischer Mächte. Im übrigen hoffen wir, daß der Baum
durch die Tätigkeit der Gärtner, die ihn pflanzen, auch im ganzen
gedeihen wird, und wenn er es nicht tut, so ist die Pflanze eine
verfehlte, und es trifft der Schade weniger das Reich, denn die Kosten
sind nicht bedeutend, die wir verlangen, sondern die Unternehmer, die
sich in ihren Unternehmungen vergriff en haben. Das ist der Unterschied:
bei dem System, welches ich das französische nannte, will die
Staatsregierung jedesmal beurteilen, ob das Unternehmen ein richtiges
ist und ein Gedeihen in Aussicht stellt; bei diesem System überlassen
wir dem Handel, dem Privatmann die Wahl, und wenn wir sehen, daß der
Baum Wurzel schlägt, anwächst und gedeiht und den Schutz des Reiches
anruft, so stehen wir ihm bei, und ich sehe auch nicht ein, wie wir ihm
das rechtmäßig versagen können ...
0. Fürst von Bismarck: Die gesammelten Werke.
Reden, bearb. v. W. Schüßler, Bd. 12, Berlin 1929, S. 479ff.
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