Wirtschaftliche Kolonialpolitik 

Carl Peters

   

Um deutlich zu verstehen, wie die Entwicklung von Kolonien anzufassen ist, muß man immer im Auge behalten, zu welchen Zwecken ein Staat neue Landgebiete in Besitz nimmt. Stets waren es wirtschaftliche Bedürfnisse, die die Völker zur Kolonialpolitik getrieben haben. Entweder mußte neues Land für die anschwellende Bevölkerung erworben werden, oder aber es war nötig, Gebiete in anderen Zonen sich anzueignen, in denen Artikel gebaut werden konnten, die der Volkshaushalt nötig hatte, die aber in der Heimat nicht fortkamen. In beiden Fällen wurden auf diese Weise sichere Absatzgebiete für den heimischen Handel gewonnen. Dies ist die Grundlage für jede gesunde kolonialpolitische Unternehmung gewesen, von den Tagen der Phönizier und Karthager, der Griechen und Römer bis zu den Siedlungsarbeiten der Deutschen in den Ländern zwischen Elbe und Weichsel und an der mittleren Donau, sowie den überseeischen Eroberungen der Portugiesen und Spanier, der Holländer, Franzosen und

Engländer, der großen russischen Ausbreitung in Mittel- und Ostasien und der letzten Aufteilung tropischer Gebiete im letzten Vierteljahrhundert, an denen Deutschland zum ersten Male wieder teilgenommen hat. Immer galt es die Gründung entweder von Ackerbau- oder von Plantagenkolonien; und jedes mal zog der nationale Handel aus einer gesunden wirtschaftlichen Ausdehnung unmittelbaren Vorteil.

Es sind also Koloniegründungen ihrer allgemeinsten Klassifizierung nach Bodenspekulationen, und zwar Bodenspekulationen ganzer Völker. Deshalb können sie weiter ausschauend sein als die Spekulationen eines einzelnen, eben weil ein ganzes Volk länger auf Gewinne warten kann als ein einzelner. Im übrigen aber müssen sie genau nach den Gesichtspunkten jeder gewöhnlichen Bodenunternehmung behandelt werden. Im Einzelgeschäft nun macht jemand, der sich Grund und Boden auf Spekulation kauft, seinen Gewinn dadurch, daß er eine Preiserhöhung des Landes bewirkt; solche Preiserhöhung aber wird geschaffen dadurch, daß man entweder den Grundbesitz durch geeignete Verkehrsmittel an den Weltmarkt anschließt oder durch Aufteilung des Ganzen nach den verschiedenen Verwendungsmöglichkeiten im einzelnen schmackhaft für einzelne macht.

Wenn wir diesen Grundsatz auf Kolonialpolitik anwenden, so finden wir, daß der Staat zunächst natürlich die entsprechenden Ländereien sich zu besorgen hat. Dies kann durch Kauf oder einfache Besitzergreifung geschehen. Das letztere ist jedenfalls das billigere Verfahren. Ein kolonisationsbedürftiges Volk kann seine Hand niemals auf zu große Länderstrecken legen. Je mehr die nationale Flagge zunächst deckt, um so besser. Das bekannte Wort des Grafen Caprivi: "man könne Deutschland keinen größeren Schaden antun, als wenn man ihm ganz Afrika schenke", triff t nur zu auf ein koloniales Verwaltungssystem, wie es allerdings unter seiner Reichskanzlerschaft, wenn auch nicht durch seine Schuld, bei uns im Gange war, und das man kennzeichnen kann als "teuer und schlecht". Nicht aber findet es seine Anwendung auf eine geschäftliche Kolonialpolitik, wie sie gleichzeitig zum Beispiel Cecil Rhodes in Südafrika betrieb, und wie sie die Engländer eigentlich überall auf der Erde betrieben haben. Für Rhodes war das: "Afrika englisch, vom Kap bis Kairo! " nicht so sehr ein nationales wie ein riesenhaftes Geschäftsprogramm. Den ganzen Erdteil nehmen, ihn einteilen von vornherein nach großen allgemeinen geschäftlichen Gesichtspunkten: Landwirtschaft, Minen, Forsten usw.; Eisenbahnen von einem Ende zum anderen zu bauen, um an der "Gründung" Millionen zu machen; Städte anzulegen, um Geld "dick" zu verdienen am Verkauf von Hausplätzen, wie dies geschah in Buluwayo, Salisbury, Umtali, Gwelo, Melsetter usw., Länder urbar zu machen, um Farmen zu Tausenden verkaufen zu können usw., das ist angelsächsische Kolonialpolitik, und für solche kann man gar nicht genug Land auf der' Erde in Besitz nehmen. Bei uns war zur Zeit meiner ostafrikanischen Tätigkeit, wo ich meine Hand auf Afrika von Berbera bis zu den Komoren und Madagaskar, vom Zanzibar bis zu den großen mittelafrikanischen Seen legte, immer ein wildes Gekläff im Gange, mit theoretischen Tüfteleien. Ist das Gebiet auch gut? Wie ist denn das Klima? usw. Das sind in solchen Fällen doch stets curae posteriores. Die Hauptsache ist, daß man das Land erst einmal hat, hernach kann man untersuchen, was es wert ist.

Man kann niemals ohne gründliche Untersuchung wissen, welche Schätze irgendwo auf oder in der Erde liegen mögen, zum Beispiel: wer hätte vor einem halben Jahrhundert geahnt, was die Lüneburger Heide an Salzen und Ölen in sich birgt. Deshalb soll man die graue Theorie und unfruchtbare Kritik bei Koloniegründungen lassen, bis man die Rechtstitel besitzt Wertloses Land kann man immer schnell wieder loswerden; aber sehr schwer kann man verpaßte Gelegenheiten sich von neuem schaffen.

Neben der politischen Besitzergreifung, die ein Kolonialgebiet gegen den Wettbewerb anderer Staaten sichert, muß die Beschlagnahme von Grund und Boden erfolgen, durch welche die Eingeborenen enteignet werden und der besitzergreifende Staat der alleinige Eigentümer wird. Erst dadurch wird die rechtliche Grundlage für die ganze Unternehmung vervollständigt.

C. Peters: Gesammelte Schriften, hrsg. v. W. Frank, Bd. 1 München/Berlin 1943, S. 441f.