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„Der deutsche Bundesstaat
steht nur insofern in Übereinstimmung mit dem Wesen des allgemeinen
Staatensystems von Europa, als er die Freiheit desselben aufrechterhalten hilft.
Der deutsche Bundesstaat macht geographisch den Mittelpunkt dieses Systems aus.
Er berührt ganz oder beinahe die Hauptstaaten des Westens und Ostens; und nicht
leicht kann auf der einen oder anderen Seite unseres Weltteils sich etwas
ereignen, was ihm gleichgültig bleiben könnte. Aber in Wahrheit, auch den
fremden Mächten kann es nicht gleichgültig sein, wie der Centralstaat von
Europa geformt ist! Wäre dieser Staat eine große Monarchie mit strenger
politischer Einheit; ausgerüstet mit allen den materiellen Staatskräften, die
Deutschland besitzt – welcher sichere Ruhestand wäre für sie möglich?... Würde
ein solcher Staat lange der Versuchung widerstehen können, die Vorherrschaft in
Europa sich anzueignen, wozu seine Lage und seine Macht ihn zu berechtigen
scheinen?... Die Entstehung einer einzigen und unumschränkten Monarchie in
Deutschland würde binnen kurzem das Grab der Freiheit von Europa."
Quelle: A. L. H. Heeren, Der
Deutsche Bund in seinen Verhältnissen zu dem Europäischen Staatensystem. Göttingen
1816, S. 10 ff.
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