1. Aus Liebe zur Wahrheit und in dem
Bestreben, diese zu ergründen, soll in Wittenberg unter dem Vorsitz des
ehrwürdigen Vaters Martin Luther, Magisters der freien Künste und der
heiligen Theologie sowie deren ordentlicher Professor daselbst, über
die folgenden Sätze disputiert werden. Deshalb bittet er die, die nicht
anwesend sein und mündlich mit uns debattieren können, dieses in
Abwesenheit schriftlich zu tun. Im Namen unseres Herrn Jesu Christi,
Amen.
2. Da unser Herr und Meister Jesus Christus
spricht: "Tut Buße" usw. (Matth. 4,17), hat er gewollt, daß
das ganze Leben der Gläubigen Buße sein soll.
3. Dieses Wort kann nicht von der Buße als
Sakrament - d. h. von der Beichte und Genugtuung -, die durch das
priesterliche Amt verwaltet wird, verstanden werden.
4. Es bezieht sich nicht nur auf eine innere Buße,
ja eine solche wäre gar keine, wenn sie nicht nach außen mancherlei
Werke zur Abtötung des Fleisches bewirkte.
5. Daher bleibt die Strafe, solange der Haß gegen
sich selbst - das ist die wahre Herzensbuße - bestehen bleibt, also bis
zum Eingang ins Himmelreich.
6. Der Papst will und kann keine Strafen erlassen,
außer solchen, die er auf Grund seiner eigenen Entscheidung oder der
der kirchlichen Satzungen auferlegt hat.
7. Der Papst kann eine Schuld nur dadurch
erlassen, daß er sie als von Gott erlassen erklärt und bezeugt, natürlich
kann er sie in den ihm vorbehaltenen Fällen erlassen; wollte man das
geringachten, bliebe die Schuld ganz und gar bestehen.
8. Gott erläßt überhaupt keinem die Schuld,
ohne ihn zugleich demütig in allem dem Priester, seinem Stellvertreter,
zu unterwerfen.
9. Die kirchlichen Bestimmungen über die Buße
sind nur für die Lebenden verbindlich, den Sterbenden darf demgemäß
nichts auferlegt werden.
10. Daher handelt der Heilige Geist, der durch den
Papst wirkt, uns gegenüber gut, wenn er in seinen Erlassen immer den
Fall des Todes und der höchsten Not ausnimmt.
11. Unwissend und schlecht handeln diejenigen
Priester, die den Sterbenden kirchliche Bußen für das Fegefeuer
aufsparen.
12. Die Meinung, daß eine kirchliche Bußstrafe
in eine Fegefeuerstrafe umgewandelt werden könne, ist ein Unkraut, das
offenbar gesät worden ist, während die Bischöfe schliefen.
13. Früher wurden die kirchlichen Bußstrafen
nicht nach, sondern vor der Absolution auferlegt, gleichsam als Prüfstein
für die Aufrichtigkeit der Reue.
14. Die Sterbenden werden durch den Tod von allem
gelöst, und für die kirchlichen Satzungen sind sie schon tot, weil sie
von Rechts wegen davon befreit sind.
15. Ist die Haltung eines Sterbenden und die Liebe
(Gott gegenüber) unvollkommen, so bringt ihm das notwendig große
Furcht, und diese ist um so größer, je geringer jene ist.
16. Diese Furcht und dieser Schrecken genügen für
sich allein - um von anderem zu schweigen -, die Pein des Fegefeuers
auszumachen; denn sie kommen dem Grauen der Verzweiflung ganz nahe.
17. Es scheinen sich demnach Hölle, Fegefeuer und
Himmel in der gleichen Weise zu unterscheiden wie Verzweiflung, annähernde
Verzweiflung und Sicherheit.
18. Offenbar haben die Seelen im Fegefeuer die
Mehrung der Liebe genauso nötig wie eine Minderung des Grauens.
19. Offenbar ist es auch weder durch Vernunft-
noch Schriftgründe erwiesen, daß sie sich außerhalb des Zustandes
befinden, in dem sie Verdienste erwerben können oder in dem die Liebe
zunehmen kann.
20. Offenbar ist auch dieses nicht erwiesen, daß
sie - wenigstens nicht alle - ihrer Seligkeit sicher und gewiß sind,
wenngleich wir ihrer völlig sicher sind.
21. Daher meint der Papst mit dem vollkommenen
Erlaß aller Strafen nicht einfach den Erlaß sämtlicher Strafen,
sondern nur derjenigen, die er selbst auferlegt hat.
22. Deshalb irren jene Ablaßprediger, die sagen,
daß durch die Ablässe des Papstes der Mensch von jeder Strafe frei und
los werde.
23. Vielmehr erläßt er den Seelen im Fegefeuer
keine einzige Strafe, die sie nach den kirchlichen Satzungen in diesem
Leben hätten abbüßen müssen.
24. Wenn überhaupt irgendwem irgendein Erlaß
aller Strafen gewährt werden kann, dann gewiß allein den
Vollkommensten, das heißt aber, ganz wenigen.
25. Deswegen wird zwangsläufig ein Großteil des
Volkes durch jenes in Bausch und Bogen und großsprecherisch gegebene
Versprechen des Straferlasses getäuscht.
26. Die gleiche Macht, die der Papst bezüglich
des Fegefeuers im allgemeinen hat, besitzt jeder Bischof und jeder
Seelsorger in seinem Bistum bzw. seinem Pfarrbezirk im besonderen.
27. Der Papst handelt sehr richtig, den Seelen (im
Fegefeuer) die Vergebung nicht auf Grund seiner - ihm dafür nicht zur
Verfügung stehenden - Schlüsselgewalt, sondern auf dem Wege der Fürbitte
zuzuwenden.
28. Menschenlehre verkündigen die, die sagen, daß
die Seele (aus dem Fegefeuer) emporfliege, sobald das Geld im Kasten
klingt.
29. Gewiß, sobald das Geld im Kasten klingt, können
Gewinn und Habgier wachsen, aber die Fürbitte der Kirche steht allein
auf dem Willen Gottes.
30. Wer weiß denn, ob alle Seelen im Fegefeuer
losgekauft werden wollen, wie es beispielsweise beim heiligen Severin
und Paschalis nicht der Fall gewesen sein soll.
31. Keiner ist der Echtheit seiner Reue gewiß,
viel weniger, ob er völligen Erlaß (der Sündenstrafe) erlangt hat.
32. So selten einer in rechter Weise Buße tut, so
selten kauft einer in der rechten Weise Ablaß, nämlich außerordentlich
selten.
33. Wer glaubt, durch einen Ablaßbrief seines
Heils gewiß sein zu können, wird auf ewig mit seinen Lehrmeistern
verdammt werden.
34. Nicht genug kann man sich vor denen hüten,
die den Ablaß des Papstes jene unschätzbare Gabe Gottes nennen, durch
die der Mensch mit Gott versöhnt werde.
35. Jene Ablaßgnaden beziehen sich nämlich nur
auf die von Menschen festgesetzten Strafen der sakramentalen Genugtuung.
36. Nicht christlich predigen die, die lehren, daß
für die, die Seelen (aus dem Fegefeuer) loskaufen oder Beichtbriefe
erwerben, Reue nicht nötig sei.
37. Jeder Christ, der wirklich bereut, hat
Anspruch auf völligen Erlaß von Strafe und Schuld, auch ohne Ablaßbrief.
38. Jeder wahre Christ, sei er lebendig oder tot,
hat Anteil an allen Gütern Christi und der Kirche, von Gott ihm auch
ohne Ablaßbrief gegeben.
39. Doch dürfen der Erlaß und der Anteil (an den
genannten Gütern), die der Papst vermittelt, keineswegs geringgeachtet
werden, weil sie - wie ich schon sagte - die Erklärung der göttlichen
Vergebung darstellen.
40. Auch den gelehrtesten Theologen dürfte es
sehr schwerfallen, vor dem Volk zugleich die Fülle der Ablässe und die
Aufrichtigkeit der Reue zu rühmen.
41. Aufrichtige Reue begehrt und liebt die Strafe.
Die Fülle der Ablässe aber macht gleichgültig und lehrt sie hassen,
wenigstens legt sie das nahe.
42. Nur mit Vorsicht darf der apostolische Ablaß
gepredigt werden, damit das Volk nicht fälschlicherweise meint, er sei
anderen guten Werken der Liebe vorzuziehen.
43. Man soll die Christen lehren: Die Meinung des
Papstes ist es nicht, daß der Erwerb von Ablaß in irgendeiner Weise
mit Werken der Barmherzigkeit zu vergleichen sei.
44. Man soll den Christen lehren: Dem Armen zu
geben oder dem Bedürftigen zu leihen ist besser, als Ablaß zu kaufen.
45. Denn durch ein Werk der Liebe wächst die
Liebe und wird der Mensch besser, aber durch Ablaß wird er nicht
besser, sondern nur teilweise von der Strafe befreit.
46. Man soll die Christen lehren: Wer einen Bedürftigen
sieht, ihn übergeht und statt dessen für den Ablaß gibt, kauft nicht
den Ablaß des Papstes, sondern handelt sich den Zorn Gottes ein.
47. Man soll die Christen lehren: Die, die nicht
im Überfluß leben, sollen das Lebensnotwendige für ihr Hauswesen
behalten und keinesfalls für den Ablaß verschwenden.
48. Man soll die Christen lehren: Der Kauf von
Ablaß ist eine freiwillige Angelegenheit, nicht geboten.
49. Man soll die Christen lehren: Der Papst hat
bei der Erteilung von Ablaß ein für ihn dargebrachtes Gebet nötiger
und wünscht es deshalb auch mehr als zur Verfügung gestelltes Geld.
50. Man soll die Christen lehren: Der Ablaß des
Papstes ist nützlich, wenn man nicht sein Vertrauen darauf setzt, aber
sehr schädlich, falls man darüber die Furcht Gottes fahrenläßt.
51. Man soll die Christen lehren: Wenn der Papst
die Erpressungsmethoden der Ablaßprediger wüßte, sähe er lieber die
Peterskirche in Asche sinken, als daß sie mit Haut, Fleisch und Knochen
seiner Schafe erbaut würde.
52. Man soll die Christen lehren: Der Papst wäre,
wie es seine Pflicht ist, bereit - wenn nötig -, die Peterskirche zu
verkaufen, um von seinem Gelde einem großen Teil jener zu geben, denen
gewisse Ablaßprediger das Geld aus der Tasche holen.
53. Auf Grund eines Ablaßbriefes das Heil zu
erwarten ist eitel, auch wenn der (Ablaß-)Kommissar, ja der Papst
selbst ihre Seelen dafür verpfändeten.
54. Die anordnen, daß um der Ablaßpredigt willen
das Wort Gottes in den umliegenden Kirchen völlig zum Schweigen komme,
sind Feinde Christi und des Papstes.
55. Dem Wort Gottes geschieht Unrecht, wenn in ein
und derselben Predigt auf den Ablaß die gleiche oder längere Zeit
verwendet wird als für jenes.
56. Die Meinung des Papstes ist unbedingt die:
Wenn der Ablaß - als das Geringste - mit einer Glocke, einer Prozession
und einem Gottesdienst gefeiert wird, sollte das Evangelium - als das Höchste
- mit hundert Glocken, hundert Prozessionen und hundert Gottesdiensten
gepredigt werden.
57. Der Schatz der Kirche, aus dem der Papst den
Ablaß austeilt, ist bei dem Volke Christi weder genügend genannt noch
bekannt.
58. Offenbar besteht er nicht in zeitlichen Gütern,
denn die würden viele von den Predigern nicht so leicht mit vollen Händen
austeilen, sondern bloß sammeln.
59. Er besteht aber auch nicht aus den Verdiensten
Christi und der Heiligen, weil diese dauernd ohne den Papst Gnade für
den inwendigen Menschen sowie Kreuz, Tod und Hölle für den äußeren
bewirken.
60. Der heilige Laurentius hat gesagt, daß der
Schatz der Kirche ihre Armen seien, aber die Verwendung dieses Begriffes
entsprach der Auffassung seiner Zeit.
61. Wohlbegründet sagen wird, daß die Schlüssel
der Kirche - die ihr durch das Verdienst Christi geschenkt sind - jenen
Schatz darstellen.
62. Selbstverständlich genügt die Gewalt des
Papstes allein zum Erlaß von Strafen und zur Vergebung in besondern,
ihm vorbehaltenen Fällen.
63. Der wahre Schatz der Kirche ist das
allerheiligste Evangelium von der Herrlichkeit und Gnade Gottes.
64. Dieser ist zu Recht allgemein verhaßt, weil
er aus Ersten Letzte macht.
65. Der Schatz des Ablasses jedoch ist zu Recht außerordentlich
beliebt, weil er aus Letzten Erste macht.
66. Also ist der Schatz des Evangeliums das Netz,
mit dem man einst die Besitzer von Reichtum fing.
67. Der Schatz des Ablasses ist das Netz, mit dem
man jetzt den Reichtum von Besitzenden fängt.
68. Der Ablaß, den die Ablaßprediger lautstark
als außerordentliche Gnaden anpreisen, kann tatsächlich dafür gelten,
was das gute Geschäft anbelangt.
69. Doch sind sie, verglichen mit der Gnade Gottes
und der Verehrung des Kreuzes, in der Tat ganz geringfügig.
70. Die Bischöfe und Pfarrer sind gehalten, die
Kommissare des apostolischen Ablasses mit aller Ehrerbietung zuzulassen.
71. Aber noch mehr sind sie gehalten, Augen und
Ohren anzustrengen, daß jene nicht anstelle des päpstlichen Auftrags
ihre eigenen Phantastereien predigen.
72. Wer gegen die Wahrheit des apostolischen
Ablasses spricht, der sei verworfen und verflucht.
73. Aber wer gegen die Zügellosigkeit und
Frechheit der Worte der Ablaßprediger auftritt, der sei gesegnet.
74. Wie der Papst zu Recht seinen Bannstrahl gegen
diejenigen schleudert, die hinsichtlich des Ablaßgeschäftes auf
mannigfache Weise Betrug ersinnen,
75. So will er viel mehr den Bannstrahl gegen
diejenigen schleudern, die unter dem Vorwand des Ablasses auf Betrug
hinsichtlich der heiligen Liebe und Wahrheit sinnen.
76. Es ist irrsinnig zu meinen, daß der päpstliche
Ablaß mächtig genug sei, einen Menschen loszusprechen, auch wenn er -
was ja unmöglich ist - der Gottesgebärerin Gewalt angetan hätte.
77. Wir behaupten dagegen, daß der päpstliche
Ablaß auch nicht die geringste läßliche Sünde wegnehmen kann, was
deren Schuld betrifft.
78. Wenn es heißt, auch der heilige Petrus könnte,
wenn er jetzt Papst wäre, keine größeren Gnaden austeilen, so ist das
eine Lästerung des heiligen Petrus und des Papstes.
79. Wir behaupten dagegen, daß dieser wie jeder
beliebige Papst größere hat, nämlich das Evangelium, "Geisteskräfte
und Gaben, gesund zu machen" usw., wie es 1. Kor. 12 heißt.
80. Es ist Gotteslästerung zu sagen, daß das (in
den Kirchen) an hervorragender Stelle errichtete (Ablaß-) Kreuz, das
mit dem päpstlichen Wappen versehen ist, dem Kreuz Christi gleichkäme.
81. Bischöfe, Pfarrer und Theologen, die dulden,
daß man dem Volk solche Predigt bietet, werden dafür Rechenschaft
ablegen müssen.
82. Diese freche Ablaßpredigt macht es auch
gelehrten Männern nicht leicht, das Ansehen des Papstes vor böswilliger
Kritik oder sogar vor spitzfindigen Fragen der Laien zu schützen.
83. Zum Beispiel: Warum räumt der Papst nicht das
Fegefeuer aus um der heiligsten Liebe und höchsten Not der Seelen
willen - als aus einem wirklich triftigen Grund -, da er doch unzählige
Seelen loskauft um des unheilvollen Geldes zum Bau einer Kirche willen -
als aus einem sehr fadenscheinigen Grund -?
84. Oder: Warum bleiben die Totenmessen sowie
Jahrfeiern für die Verstorbenen bestehen, und warum gibt er (der Papst)
nicht die Stiftungen, die dafür gemacht worden sind, zurück oder
gestattet ihre Rückgabe,wenn es schon ein Unrecht ist, für die
Losgekauften zu beten?
85. Oder: Was ist das für eine neue Frömmigkeit
vor Gott und dem Papst, daß sie einem Gottlosen und Feinde erlauben, für
sein Geld eine fromme und von Gott geliebte Seele loszukaufen; doch um
der eigenen Not dieser frommen und geliebten Seele willen erlösen sie
diese nicht aus freigeschenkter Liebe?
86. Oder: Warum werden die kirchlichen Bußsatzungen,
die "tatsächlich und durch Nichtgebrauch" an sich längst
abgeschafft und tot sind, doch noch immer durch die Gewährung von Ablaß
mit Geld abgelöst, als wären sie höchst lebendig?
87. Oder: Warum baut der Papst, der heute reicher
ist als der reichste Crassus, nicht wenigstens die eine Kirche St. Peter
lieber von seinem eigenen Geld als dem der armen Gläubigen?
88. Oder: Was erläßt der Papst oder woran gibt
er denen Anteil, die durch vollkommene Reue ein Anrecht haben auf völligen
Erlaß und völlige Teilhabe?
89. Oder: Was könnte der Kirche Besseres
geschehen, als wenn der Papst, wie er es (jetzt) einmal tut, hundertmal
am Tage jedem Gläubigen diesen Erlaß und diese Teilhabe zukommen ließe?
90. Wieso sucht der Papst durch den Ablaß das
Heil der Seelen mehr als das Geld; warum hebt er früher gewährte
Briefe und Ablässe jetzt auf, die doch ebenso wirksam sind?
91. Diese äußerst peinlichen Einwände der Laien
nur mit Gewalt zu unterdrücken und nicht durch vernünftige
Gegenargumente zu beseitigen heißt, die Kirche und den Papst dem Gelächter
der Feinde auszusetzen und die Christenheit unglücklich zu machen.
92. Wenn daher der Ablaß dem Geiste und der
Auffassung des Papstes gemäß gepredigt würde, lösten sich diese
(Einwände) alle ohne weiteres auf, ja es gäbe sie überhaupt nicht.
93. Darum weg mit allen jenen Propheten, die den
Christen predigen: "Friede, Friede", und ist doch kein Friede.
94. Wohl möge es gehen allen den Propheten, die
den Christen predigen: "Kreuz, Kreuz", und ist doch kein
Kreuz. Man soll die Christen ermutigen, daß sie ihrem Haupt Christus
durch Strafen, Tod und Hölle nachzufolgen trachten
95. und daß die lieber darauf trauen, durch viele
Trübsale ins Himmelreich einzugehen, als sich in falscher geistlicher
Sicherheit zu beruhigen.
|