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Seine Majestät
der Kaiser der Franzosen einerseits und andererseits Ihre Majestäten die Könige
von Bayern und Württemberg, Ihre durchlauchtigsten Hoheiten die Kurfürsten
Erzkanzler und von Baden, der Herzog von berg und Cleve, der Landgraf von
Hessen, die Fürsten von Nassau, von Hohenzollern, von Salm von Isenburg, der
Herzog von Arenberg, der Fürst von Liechtenstein und der Graf von der Leyen,
voll des Wunsches, den inneren und äußeren Frieden von Süddeutschland zu
sichern, dem, wie die Erfahrung aus längerer und jüngster Vergangenheit
bewiesen hat, die deutsche Verfassung keine Art Garantie bieten konnte, sind über
folgende Punkte übereingekommen. Die Staaten Ihrer Majestäten usw. sollen für
immer vom Gebiet des deutschen Kaiserreiches getrennt und unter sich in einem
besonderen Bunde vereinigt werden. Dieser wird den Namen tragen: Verbündete
Staaten am Rhein. [...]
Die gemeinsamen
Interessen der verbündeten Staaten wird man auf einem Bundestag verhandeln, der
seinen Sitz in Frankfurt haben wird. Dem Bundestage soll präsidieren Seine
Hoheit der Fürst Primas (Karl Theodor von Dalberg). Seine Majestät der Kaiser
der Franzosen wird zum Protektor ausgerufen werden. Zwischen dem französischen
Kaiserreich und den Rheinbundstaaten wird eine Allianz Platz greifen, vermöge
derer jeder Festlandskrieg, den einer der Vertragsschließenden zu führen haben
sollte, ohne weiteres auch zum Kriege der anderen Vertragspartner werden wird.
aus http://www.psm-data.de |