Rheinbundakte vom 12. Juli 1806

 

 

Seine Majestät der Kaiser der Franzosen einerseits und andererseits Ihre Majestäten die Könige von Bayern und Württemberg, Ihre durchlauchtigsten Hoheiten die Kurfürsten Erzkanzler und von Baden, der Herzog von berg und Cleve, der Landgraf von Hessen, die Fürsten von Nassau, von Hohenzollern, von Salm von Isenburg, der Herzog von Arenberg, der Fürst von Liechtenstein und der Graf von der Leyen, voll des Wunsches, den inneren und äußeren Frieden von Süddeutschland zu sichern, dem, wie die Erfahrung aus längerer und jüngster Vergangenheit bewiesen hat, die deutsche Verfassung keine Art Garantie bieten konnte, sind über folgende Punkte übereingekommen. Die Staaten Ihrer Majestäten usw. sollen für immer vom Gebiet des deutschen Kaiserreiches getrennt und unter sich in einem besonderen Bunde vereinigt werden. Dieser wird den Namen tragen: Verbündete Staaten am Rhein. [...]

Die gemeinsamen Interessen der verbündeten Staaten wird man auf einem Bundestag verhandeln, der seinen Sitz in Frankfurt haben wird. Dem Bundestage soll präsidieren Seine Hoheit der Fürst Primas (Karl Theodor von Dalberg). Seine Majestät der Kaiser der Franzosen wird zum Protektor ausgerufen werden. Zwischen dem französischen Kaiserreich und den Rheinbundstaaten wird eine Allianz Platz greifen, vermöge derer jeder Festlandskrieg, den einer der Vertragsschließenden zu führen haben sollte, ohne weiteres auch zum Kriege der anderen Vertragspartner werden wird.

aus http://www.psm-data.de