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SMAD Befehl Nr. 64 vom 17. April 1948, Auszug
Quelle: dhm.de |
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[...]Die
deutsche Wirtschaftskommission teilte mit, daß das Eigentum der Kriegs-
und Naziverbrecher sowie der Monopolherren wirklich sequestriert und in
den Besitz des Volkes übergeführt worden ist, und daß sie es deshalb
für unzweckmäßig halte, das Sequesterverfahren weiterhin anzuwenden
und die Kommissionen zur Verteilung des sequestrierten Eigentums
weiterbestehen zu lassen. Unter Berücksichtigung der Vorschläge der
deutschen Wirtschaftskommission befehle ich:
- Die von der deutschen Wirtschaftskommission vorgelegten Listen der
(enteigneten) Betriebe [...] werden bestätigt.
- Es wird festgelegt, daß das Volkseigentum unantastbar ist.
Dementsprechend wird der Verkauf oder die Übergabe von in das
Eigentum des Volkes übergegangenen Industriebetrieben an
Privatpersonen und Organisationen verboten. Bei der deutschen
Wirtschaftskommission ist ein Ausschuß zum Schutze des
Volkseigentums zu schaffen [...].
- Alle Betriebe, die ohne genügenden Grund sequestriert wurden und
die nicht in die durch Punkt 1 dieses Befehls bestätigten Listen
aufgenommen wurden, sind den früheren Besitzern bis zum 30. April
dieses Jahres zurückzugeben.[...]
- Der Befehl [...] Nr. 124 vom 30. Oktober 1945 wird [...] außer
Kraft gesetzt und jegliche weitere Sequestrierung von Eigentum auf
Grund des erwähnten Befehls verboten.
- Die [zentralen und örtlichen Kommissionen] für Sequestrierung
und Beschlagnahme [...] sind aufzulösen, da sie ihre Aufgabe erfüllt
haben.[...]
Quelle: Matthias Judt (Hrsg.): DDR-Geschichte in Dokumenten, Bonn
1998
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