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- Angesichts der Tatsache, daß Seestreitkräfte des kommunistischen
Regimes in Vietnam unter Verletzung sowohl der Grundsätze der Charta der
Vereinten Nationen wie auch des Völkerrechts vorsätzlich und wiederholt
Schiffe der Vereinigten Staaten, die sich völlig legal in internationalen
Gewässern befanden, angegriffen haben, und dadurch eine ernste Bedrohung
des internationalen Friedens geschaffen haben; und
- Angesichts der Tatsache, daß diese Angriffe Teil einer gewollten und
systematischen Aggressionskampagne sind, die das kommunistische Regime in
Nordvietnam gegen seine Nachbarn und die mit diesen in der gemeinsamen
Verteidigung ihrer Freiheit verbundenen Nationen eingeleitet hat;
und
- Angesichts der Tatsache, daß die Vereinigten Staaten den Völkern
Südostasiens helfen, ihre Freiheit zu schützen und selbst keine
territorialen, militärischen oder politischen Ambitionen in dieser Region
haben, sondern lediglich wünschen, daß diese Völker in Frieden gelassen
werden, damit sie ihr eigenes Schicksal auf ihre eigene Weise gestalten
können: jetzt, und deswegen, mögen
Senat und Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten von Amerika, die
sich im Kongreß versammelt haben, beschließen, daß der Kongreß die
Entschlossenheit des Präsidenten als Oberbefehlshaber, alle notwendigen
Maßnahmen zu ergreifen, um jeden bewaffneten Angriff auf die
Streitkräfte der Vereinigten Staaten zurückzuschlagen und weitere
Angriffe zu verhindern, gutheißt und unterstützt.
Abschnitt 2
Die Vereinigten Staaten betrachten die Erhaltung des internationalen
Friedens und die Sicherheit in Südostasien als lebenswichtig für ihre
nationalen Interessen und für den Weltfrieden. Im Einklang mit der
Verfassung der Vereinigten Staaten und der Charta der Vereinten Nationen
und in Übereinstimmung mit ihren Verpflichtungen innerhalb des
Südostasiatischen Verteidigungsvertrages sind die Vereinigten Staaten
deswegen bereit, in der Weise, wie es der Präsident bestimmt, alle
notwendigen Maßnahmen einschließlich des Gebrauchs von Waffengewalt zu
ergreifen, um jedem Mitglieds- und Protokollarstaat des Südostasiatischen
Verteidigungspaktes, der um Hilfe zur Verteidigung seiner Freiheit
nachsucht, beizustehen.
Abschnitt 3
Diese Entschließung läuft aus, wenn der Präsident feststellt, daß der
Frieden und die Sicherheit der Region ausreichend gesichert sind durch
internationale Verhältnisse, die entweder durch Maßnahmen der
Vereinigten Staaten oder sonstwie herbeigeführt worden sind, es sei denn,
daß sie durch eine concurrent resolution des Kongresses früher beendet
wird.
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