Verfassungsreform vom 28.Okt 1918

aus dem autoritären Deutschland wird eine parlamentarische Monarchie

 

Gesetz zur Abänderung der Reichsverfassung vom 28. Oktober 1918 – Auszug

Die Reichsverfassung wird wie folgt abgeändert:

1. Im Artikel 11 werden die Absätze 2 und 3 durch folgende Bestimmungen ersetzt:

Zur Erklärung des Krieges im Namen des Reichs ist die Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags erforderlich.

Friedensverträge sowie diejenigen Verträge mit fremden Staaten, welche sich auf Gegenstände der Reichsgesetzgebung beziehen, bedürfen der Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags.

2. Im Artikel 15 werden folgende Absätze hinzugefügt:

Der Reichskanzler bedarf zu seiner Amtsführung des Vertrauens des Reichstags.

Der Reichskanzler trägt die Verantwortung für alle Handlungen von politischer Bedeutung, die der Kaiser in Ausübung der ihm nach der Reichsverfassung zustehenden Befugnisse vornimmt.

Der Reichskanzler und seine Stellvertreter sind für ihre Amtsführung dem Bundesrat und dem Reichstag verantwortlich.

3. Im Artikel 17 werden die Worte gestrichen:

„welcher dadurch die Verantwortlichkeit übernimmt.