Ermächtigungs-
gesetz

 

Ein Ermächtigungsgesetz stellte in der Weimarer Republik Sonderrechte, die in der Verfassung nicht enthalten waren aus. Dadurch konnte mit 2/3-Mehrheit die Verfassung auf Zeit ausgehebelt werden. Die Sonderrechte mussten genau umschrieben sein.

Das Ermächtigungsgesetz wurde 23.03.1933 von Adolf Hitler beantragt. Durch dieses Gesetz sollte der Reichskanzler Hitler  das Recht bekommen, vier Jahre alleine Gesetze zu erlassen, ohne den Reichstag und ohne die Abgeordneten zu fragen. Diese Gesetze durften sogar der Verfassung der Weimarer Republik widersprechen. Damit konnten Willkürgesetze erlassen werden. Nach den vier Jahren wurde das Gesetz noch vier Mal verlängert: 1937, 1939 und zuletzt 1943, wobei Hitler die letzten Beschränkungen des Gesetztes aufhob.