Ein Ermächtigungsgesetz stellte in der Weimarer Republik Sonderrechte, die
in der Verfassung nicht enthalten waren aus. Dadurch konnte mit 2/3-Mehrheit die
Verfassung auf Zeit ausgehebelt werden. Die Sonderrechte mussten genau
umschrieben sein.
Das Ermächtigungsgesetz wurde 23.03.1933 von Adolf Hitler beantragt. Durch
dieses Gesetz sollte der Reichskanzler Hitler das Recht bekommen, vier Jahre
alleine Gesetze zu erlassen, ohne den Reichstag und ohne die Abgeordneten zu
fragen. Diese Gesetze durften sogar der Verfassung der Weimarer Republik
widersprechen. Damit konnten Willkürgesetze erlassen werden.
Nach den vier Jahren wurde das Gesetz noch vier Mal verlängert: 1937, 1939 und
zuletzt 1943, wobei Hitler die letzten Beschränkungen des Gesetztes aufhob.
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