<= Die innere Entwicklung des
Deutschen Reichs bis 1890
Zur
Außenpolitik Bismarcks => |
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Die Gründung des Deutschen Reichs führt zur
Vereinheitlichung des Rechtswesens (1872 Strafgesetzbuch, 1879 einheitliche
Gerichtsorganisation, 1900 Bürgerliches Gesetzbuch), zu einem einheitlichen Maß-, Gewichts- und
Finanzsvstem (1875) sowie zur Gründung der Reichspost durch
Heinrich von Stephan (ohne Bayern).
In der Innenpolitik kommt es in der Folgezeit mit den
politischen Parteien zu harten Auseinandersetzungen, die
von Bismarck mit obrigkeitsstaatlichen Maßnahmen geführt werden. |
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1871-90
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Fürst Otto von Bismarck Reichskanzler |
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1871-79
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Kulturkampf. Der Gegensatz zwischen den von Bismarck
vertretenen Staatsinteressen und den Interessen der katholischen Kirche und
Minderheit, vertreten durch die Zentrumspartei, führt zum sog. Kulturkampf,
der von Bismarck, mit Unterstützung der Liberalen, durch eine Reihe
von Gesetzen geführt wird, um die Rechte der Kirche zu
beseitigen und die Zentrumspartei zu zerschlagen. Zu den Kulturkampfgesetzen
zählen: der Kanzelparagraph (Verbot politischer Äußerungen von den Kanzeln der Kirche),
1871das Jesuitenverbot und die Einführung der staatlichen
Schulaufsicht in Preußen 1872, die sog. Maigesetze (Überwachung der Ausbildung und Berufung der Geistlichen
durch den Staat) 1873/74 und die obligatorische Zivilehe, 1874 die der
Kirche das alleinige Recht auf Eheschließungen nimmt und diese staatlichen Standesämtern überträgt.
Als der Kulturkampf nicht zu dem erhofften Erfolg führt,
die Gegensätze sich weiter verschärfen und die Opposition
stärker wird, bricht ihn Bismarck ab. |
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1879
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Konkordat mit Papst Leo X111. (1878-1903): Bismarck
behauptet alle Gesetze mit Ausnahme der Maigesetze.
Staatliche Schulaufsicht und Zivilehe bestehen heute noch,
das Jesuitenverbot wurde 1916, der Kanzelparagraph 1953 aufgehoben. Zugleich
kommt es auf Drängen der Großagrarier und der Industrie zur Einführung von Schutzzöllen
auf Getreide, Vieh, Holz und Eisen, um die deutsche
Wirtschaft vor der ausländischen Konkurrenz zu schützen.
Damit wird der bisherige Freihandel mit Zustimmung der Konservativen und des
Zentrums gegen die Liberalen aufgegeben. Das Reich erhält zusätzliche Einnahmen und
wird von den Ländern finanziell unabhängiger |
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1878
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Das starke Anwachsen der Wählerstimmen
für die Sozialdemokratie (1877: 1.5 Mio) sowie zwei Attentate auf den
Kaiser, die Bismarck ungerechtfertigterweise den Sozialdemokraten zuschiebt, nimmt er zum
Anlass, gegen die Sozialdemokratie vorzugehen. Die Mehrheit des Reichstags
erlässt auf Antrag Bismarcks das Sozialistengesetz, das sozialistische Vereine, Versammlungen und Druckschriften
verbietet und die Verhaftung und Ausweisung der für die
Partei aktiv Tätigen vorsieht. Es erreicht seine Wirkung
nicht, die Zahl der SPD-Abgeordneten im Reichstag steigt von 12 (1881) auf
24 (1884). Nach der Entlassung Bismarcks (1890) wird das Sozialistengesetz aufgehoben.
Gleichzeitig versucht er durch Sozialgesetze die Arbeiter für den Staat zu
gewinnen. |
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1883-89
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Sozialgesetzgebung: Kranken- (1883), Unfall- (1884),
Invaliden- und Altersversicherung (1889). Sie gelten noch heute und wurden
zur Grundlage für die Entwicklung des deutschen Sozialstaats. Doch bleibt die beabsichtigte Wirkung
in ihrer Zeit aus, da die Sozialgesetze unzulänglich sind, Bismarck
gleichzeitig den Kampf gegen die SPD weiterführt und die Forderungen nach Streik- und Tarifrecht
nicht erfüllt. => |
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